Neue Iran-Sanktionen
3. März 2008Die fünf Vetomächte des Weltsicherheitsrats, USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich, schlossen sich am Montag (3.3.2008) in New York einer entsprechenden Resolution an. Von den nicht-ständigen Mitgliedern enthielt sich nur Indonesien der Stimme. Der erweiterte Strafkatalog soll den Iran dazu bringen, seine Urananreicherung einzustellen.
Iran protestiert
Vor der Abstimmung bezeichnete der iranische UN-Botschafter Mohammad Khazaee die verschärften Sanktionen vor dem Sicherheitsrat als "unrechtmäßige Aktion". Das Atomprogramm des Iran stelle keine Bedrohung des internationalen Friedens dar. Teheran habe viele Forderungen der UN-Atombehörde IAEA zur Klärung offen stehender Fragen erfüllt. Das Land könne allerdings nicht völlig auf Urananreicherung verzichten, um seinen wachsenden Energiebedarf zu decken, betonte Khazaee.
Zudem leide die Glaubwürdigkeit des UN-Sicherheitsrats unter solchen Beschlüssen, sagte Khazaee. Das Gremium sei zu einem Werkzeug der nationalen Außenpolitik einiger weniger Staaten geworden.
Aufruf zum Verhandeln
Der Westen fürchtet, dass Teheran unter dem Deckmantel eines zivilen Nuklearprogramms an der Entwicklung von Atomwaffen arbeitet und hat das Land zum Verzicht auf die Urananreicherung aufgefordert.
In einer gesonderten Erklärung nach der Abstimmung betonten die Außenminister der fünf Vetomächte und Deutschland ihren Willen zu weiteren diplomatischen Bemühungen. "Wir rufen den Iran dringend auf, diese Chance eines gemeinsamen Engagements mit uns allen wahr zunehmen und eine Verhandlungslösung zu finden", hieß es in der am Montag in New York herausgegebenen Erklärung.
Einzelpersonen und Unternehmen betroffen
Die neue Resolution verschärft die Bestimmungen, die die Internationale Gemeinschaft bereits im März vergangenen Jahres gegen den Iran verhängt hatte. Sie sieht striktere Reiseverbote für Atomwissenschaftler und deren Mitarbeiter vor.
Außerdem sollen verschärfte Handelsbeschränkungen für Güter gelten, die sowohl friedlich als auch für Waffenzwecke verwendet werden können. Darüber hinaus geht es um das Einfrieren von Konten, die stärkere Inspektion von Frachtgut und die Überwachung von Exportkrediten.
Nach der Verabschiedung bleibt dem Iran eine Frist von 90 Tagen. In diesem Zeitraum kann die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) erneut prüfen, ob der Iran alle Aktivitäten zur Entwicklung eines Atomprogramms eingestellt hat. (kas)