Umkämpftes EU-Renaturierungsgesetz in Kraft
18. August 2024In der Europäische Union ist die umkämpfte "Verordnung über die Wiederherstellung der Natur" in Kraft getreten. Das sogenannte EU-Renaturierungsgesetz besagt unter anderem, dass auf 20 Prozent der Landflächen und Meere in der EU bis 2030 Schutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Dazu zählt etwa, dass Moore wiedervernässt, mehr Bäume in Städten gepflanzt oder Flüsse wieder in ihren natürlichen Zustand versetzt werden sollen. "Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche spezifischen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden sollen", so die EU-Kommission.
Deutsche Umweltministerin zufrieden
"Ich freue mich sehr", erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke zum Inkrafttreten des Gesetzes. Es sei ein großer Fortschritt. "Intakte Natur ist gerade in der Klimakrise besonders wichtig", so die Grünen-Politikerin. Diese könne klimaschädliches CO2 speichern. Gesunde Natur sei auch widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen der Klimakrise.
Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, der EU-Kommission einen entsprechenden Plan vorzulegen, wie das Umweltministerium in Berlin erläuterte. Die EU-Kommission prüft die Pläne dann.
Umweltorganisationen begrüßen die neue Verordnung. "In Deutschland liegt es jetzt an der aktuellen und kommenden Bundesregierung, aus dieser Chance eine Erfolgsstory zu machen", sagte etwa Kathrin Samson vom World Wide Fund For Nature (WWF).
Heftiger Streit um das Vorhaben
Lange und deutlich war vorher über das Renaturierungsgesetz gestritten worden. Auch die bekannte schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg war während der Verhandlungen eigens nach Straßburg gereist, um sich vor und im EU-Parlament für das Vorhaben starkzumachen.
Am Ende gab es eine knappe Mehrheit für eine abgeschwächte Variante des Rechtstextes. Vor allem Konservative und Landwirte hatten sich gegen neue Bestimmungen ausgesprochen. Sie befürchteten unter anderem zu große Einschränkungen für die Agrarwirtschaft. Im Zuge dieses Gegenwindes wurde etwa gestrichen, dass Landwirte auf einem bestimmten Prozentsatz ihrer Ackerfläche umweltschonende Maßnahmen durchführen müssen.
wa/fab (dpa, environment.ec.europa.eu)