Uli Hoeneß kommt Ende Februar frei
18. Januar 2016Uli Hoeneß wird ab dem 29. Februar nach genau 637 Tagen Gefängnis wieder ein freier Mann sein - zumindest auf Bewährung. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg mit Sitz in Landsberg am Lech gab dem Antrag des 64-Jährigen statt, die restliche Strafe zum Halbstrafenzeitpunkt auszusetzen. "Die Kammer hat nach Anhörung des Verurteilten entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen", teilte das Gericht mit. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt.
Hoeneß war wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern am 13. März 2014 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte seine Strafe am 2. Juni 2014 angetreten. Nach den ersten Monaten im geschlossenen Vollzug ist Hoeneß seit rund einem Jahr Freigänger, arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters in München und muss nur noch zum Schlafen hinter Gitter. An den Wochenenden darf er bei seiner Familie sein.
Nach dem Strafgesetzbuch können Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach Verbüßung der halben Strafe entlassen werden. Bedingung ist, dass der Verurteilte Ersttäter ist und die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und Entwicklung während des Strafvollzugs ergeben, dass besondere Umstände vorliegen. Dies sah das Gericht nun als gegeben an.