Russische Sängerin darf nicht zum ESC
22. März 2017Der ukrainische Geheimdienst SBU hat der russischen ESC-Teilnehmerin Julia Samoilowa die Einreise verboten. Dadurch kann die Sängerin nicht beim Eurovision Song Contest (ESC) Mitte Mai in Kiew auftreten. Sie dürfe für drei Jahre nicht in die Ukraine einreisen, sagte Geheimdienstsprecherin Jelena Gitljanskaja.
Die Entscheidung sei aufgrund von früheren Verstößen gegen ukrainische Gesetze getroffen worden, so die Sprecherin weiter. Anlass ist ein aus ukrainischer Sicht illegaler Auftritt der 27-jährigen Sängerin 2015 auf der Halbinsel Krim, die Russland ein Jahr zuvor annektiert hatte.
Samoilowa wird vorgeworfen, sie sei damals über Russland auf die Krim gereist, was nach ukrainischem Gesetz verboten ist und mit mehrjährigen Einreiseverboten geahndet wird.
Russland kritisierte das Einreiseverbot für seine Kandidatin als "ungeheuerlich". Die russische Nachrichtenagentur Interfax zitierte den russischen Vize-Außenminister Grigori Karasin mit den Worten, es handele sich um einen "weiteren zynischen und unmenschlichen Akt".
Auftrittsverbote für russische Künstler
Die Sängerin, die seit ihrem 13. Lebensjahr im Rollstuhl sitzt, sollte Russland mit der Popballade "Flame is Burning" beim ESC im Mai vertreten. Ob Russland an ihrer Stelle einen anderen Kandidaten schickt, ist ungewiss. Es hatte bereits Spekulationen um einen russischen Boykott des ESC gegeben. Falls Russland an der Teilnahme festhält, könnte es weitere Probleme geben: Viele russische Künstler dürfen in der Ukraine gar nicht auftreten.
Ärger um den ukrainischen Titel 2016
Im vergangenen Jahr war die Sängerin Jamala mit ihrem Lied "1944" beim ESC angetreten und hatte den Wettbewerb für die Ukraine gewonnen. Das Lied handelte von ihren Urgroßeltern und deren Deportation von der Krim nach Zentralasien durch den damaligen sowjetischen Diktator Stalin. Das russische Publikum sah darin einen Regelbruch: Der ESC verbietet seinen Teilnehmern jegliche Art politischer Botschaften. Die Teilnahme Jamalas hatte lange auf der Kippe gestanden, bis der Veranstalter des ESC, die Europäische Rundfunkunion (EBU) zu dem Schluss kam, dass kein Regelverstoß vorlag und der Song eine persönliche Familiengeschichte der Sängerin sei.
wl/sw/cgn (dpa, rtre, afp)