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TÜV muss Schadenersatz zahlen

14. November 2013

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP hat ein Gericht dem TÜV Rheinland eine Mitschuld zugewiesen. Die Prüfer hätten ihre "Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit" verletzt.

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Brustimplantat der Firma PIP (Foto: AFP/GettyImages)
Bild: Leo Ramirez/AFP/GettyImages

Damit hat in dem weltweiten Skandal um Billig-Brustimplantate erstmals ein Gericht eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Rund 1600 betroffene Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen Prüf-Dienstleister geklagt. Aus Sicht des Handelsgerichts im französischen Toulon hat der TÜV seine Kontroll- und Aufsichtspflichten vernachlässigt. Deshalb müsse der TÜV für den Schaden von Importeuren und Opfern aufkommen.

Dem TÜV Rheinland war im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Implantate der Firma Poly Implant Prothèse (PIP) Schlamperei vorgeworfen worden. Der TÜV prüfte Unterlagen und Qualitätssicherung bei PIP, allerdings nicht die Produkte selbst. Die Kläger wollen mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz.

Weltweit haben Chirurgen laut Schätzungen Hunderttausenden Frauen minderwertige Silikonkissen des Herstellers implantiert, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. 2010 flog der Schwindel auf, weil es zunehmend Hinweise auf rissige Produkte gab. Die Firma PIP hatte ein nicht zugelassenes Industriesilikon für ihre Prothesen verwendet. Die Einlagen reißen schneller und werden für Entzündungen verantwortlich gemacht.

TÜV kündigt Berufung an

Der TÜV hatte eine Verantwortung stets zurückgewiesen. Das Unternehmen sieht sich selbst als Opfer eines Betrugs. Entsprechende Entscheidungen gab es bereits von deutschen Gerichten. Das Urteil aus Toulon will der TÜV Rheinland nicht hinnehmen. "Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen", sagte ein Sprecher des Unternehmens der Nachrichtenagentur dpa in Paris.

PIP-Gründer Jean-Claude Mas (Foto: Reuters)
PIP-Gründer Jean-Claude MasBild: Reuters

Der Prozess war Teil einer Reihe von Verfahren um den Betrug des insolventen Unternehmens PIP. Firmengründer Jean-Claude Mas sowie frühere Mitarbeiter sind vor einem Strafgericht in Marseille angeklagt. Dort wird ein Urteil für Dezember erwartet.

qu/uh (dpa, afp)