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Politik

Verfassungsgericht: Yücels Haft rechtswidrig

28. Juni 2019

Wieder ein juristischer Erfolg für den deutsch-türkischen Journalisten. Entsprechend sprachen die obersten Richter der Türkei Yücel auch eine finanzielle Entschädigung zu. Der Prozess gegen ihn wird aber fortgesetzt.

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Potsdam Journalist Deniz Yücel
Bild: picture-alliance/dpa/R. Hirschberger

Das Verfassungsgericht in Ankara hat die Untersuchungshaft des ein Jahr in der Türkei inhaftierten Journalisten Deniz Yücel für rechtswidrig erklärt. Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sei verletzt worden, urteilten die Richter, wie aus der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Zudem erhalte Yücel einen Schadenersatz von 25.000 Türkischen Lira (rund 3800 Euro). Yücels Anwalt Veysel Ok bestätigte per Twitter die Gerichtsentscheidung.

Eine getrennte Schadenersatzklage laufe aber weiter, teilte Ok ergänzend mit. Dazu stehe die Entscheidung noch aus. "Mit diesem Urteil widerfährt mir keine Gerechtigkeit. Späte Gerechtigkeit ist keine. Dass mir und meinen Liebsten ein Jahr unseres Lebens geraubt wurde, ist mit 3.800 Euro nicht wiedergutzumachen und wäre es auch nicht mit der tausendfachen Summe", äußerte sich Yücel über Twitter.

Yücel (45) saß ein Jahr ohne Anklageschrift in der Türkei im Gefängnis, zeitweise in Einzelhaft. Erst im Februar 2018 kam der Korrespondent der Tageszeitung "Die Welt" nach politischem Tauziehen zwischen Berlin und Ankara frei und durfte ausreisen. Gleichzeitig wurde Anklage wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung erhoben. Der Prozess gegen den Journalisten wird am 16. Juli in Istanbul fortgesetzt.

Der deutsch-türkische Journalist wird ab Juli für "Die Welt" über die Landtagswahlen in Ostdeutschland berichten. Yücel soll von Dresden aus arbeiten. In Brandenburg und Sachsen werden am 1. September neue Parlamente gewählt. In Thüringen findet die Landtagswahl am 27. Oktober statt.

sti/as (dpa, ARD)