Turbulenter Streit um Managergehälter
23. Februar 2017Grundsätzlich müssten Vorstandsbezüge in einem gesunden Verhältnis zu den Durchschnittslöhnen im Unternehmen stehen, sagte der Präsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, der "Passauer Neuen Presse". Das könne je nach Branche mal das 20-, mal das 50-fache sein. "Ansonsten ist der soziale Friede in Deutschland gestört", so Hocker. Entscheiden müsse der Aufsichtsrat des Unternehmens. Allerdings plädiert er für eine "absolute Obergrenze" von zehn Millionen Euro.
Die SPD-Pläne zur gesetzlichen Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern sieht Hocker allerdings skeptisch. "Wir glauben nicht, dass wir ein Gesetz brauchen", sagte er. Eine Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit sei "Quatsch". Große Unternehmen zahlten Milliarden an Steuern. "Das, was sie durch die steuerliche Berücksichtigung der Managerbezüge als Betriebsausgaben sparen, ist zu vernachlässigen."
Die Sozialdemokraten hatten zuvor einen Gesetzentwurf zur Begrenzung von Managergehältern vorgelegt. Er sieht unter anderem vor, dass die steuerliche Absetzbarkeit bei variablen Gehaltsbestandteilen auf jeweils 500.000 Euro begrenzt werden soll. In manchen Vorstandsetagen schienen Maß und Mitte verloren gegangen zu sein, erklärte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. Eine Neiddebatte gegen Manager wolle die SPD nicht führen.
Bei Ruhegehältern soll die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung als Obergrenze für die Absetzbarkeit gelten. Die Unternehmen könnten demnach zwar höhere Vergütungen zahlen, diese würden dann aber nicht mehr über den Steuerabzug "von der Allgemeinheit mitfinanziert" werden, heißt es in der Begründung zu dem SPD-Entwurf. Zudem soll nach der Vorlage der Sozialdemokraten die Hauptversammlung einer AG ein Verhältnis zwischen der Höhe der Vorstandsvergütungen und den durchschnittlichen Arbeitnehmergehältern festlegen, das dann nicht überschritten werden darf. Zudem sollen bei schlechten Leistungen "Bonuszahlungen auch einbehalten werden können", erläuterte Oppermann.
Union uneins
Aus der Union kamen zu dem Thema unterschiedliche Stimmen. Die CSU steht den Plänen zur Begrenzung der Managergehälter aufgeschlossen gegenüber. Man werde den SPD-Vorschlag daraufhin prüfen, "ob wir damit Gehaltsexzessen Einhalt gebieten können", sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt. Es sei nicht vermittelbar, wenn ein Manager das Hundertfache eines Durchschnittsverdieners im Konzern bekomme. Mehr Transparenz oder die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit seien diskussionswürdige Ansätze.
Auch Kanzleramtsminister Peter Altmaier von der CDU kann dem SPD-Vorschlag etwas abgewinnen. "Ich halte das für richtig und denke, dass wir da zu einem parteiübergreifenden Konsens kommen werden." Der Staatssekretär von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Jens Spahn, bot der SPD derweil an, schnell ein gemeinsames Gesetz zur Regulierung von Managergehältern auf den Weg zu bringen. "Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Eigentümer der Unternehmen in der Hauptversammlung über die Vergütung ihrer Manager entscheiden sollen", sagte Spahn dem "Handelsblatt". "Das können wir morgen am Tag im Bundestag beschließen."
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, hingegen lehnt den Plan der SPD ab, da dies einer Steuererhöhung gleichkomme.
"Kleine Schritte in die richtige Richtung"
Kritik kommt von der Opposition im Bundestag. Die Bundesvorsitzende der Linken, Katja Kipping, zeigte sich unzufrieden mit dem Gesetzentwurf der SPD. "Es sind leider nur sehr kleine Schritte in die richtige Richtung", sagte Kipping der "Neuen Osnabrücker Zeituung". Die Linke habe schon im vergangenen Oktober im Bundestag beantragt, dass die Gesamtbezüge eines Managers nicht mehr als das Zwanzigfache der untersten Gehaltsgruppe im gleichen Unternehmen betragen sollten. Mit Steueranreizen, Beschlüssen der Hauptversammlung und des Aufsichtsrats allein ließen sich überhöhte Managergehälter nicht wirksam verhindern, betonte die Linken-Chefin.
Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Dieter Kempf, hatte sich bereits gegen gesetzliche Regelungen zu Managergehältern gewandt. "Einzelfälle sind kein Grund, neue Gesetze zu erlassen und damit Tausende unproblematische Gehaltsverträge in Mithaftung zu nehmen", sagte Kempf dem "Spiegel".
cgn/kle (afp, dpa, kna)