Tesla darf doch nicht roden
11. Dezember 2020Das Tauziehen um die Rodung von Wald auf dem Gelände der Fabrik von US-Elektroautohersteller Tesla vor Gericht geht weiter. Der US-Elektroautobauer Tesla darf auf seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin per Gerichtsbeschluss vorerst doch nicht weiter Wald abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhängte am Donnerstag erneut einen vorläufigen Rodungsstopp. Die Umweltverbände NABU und Grüne Liga hatten zuvor Beschwerde gegen eine Entscheidung der unteren Instanz, des Verwaltungsgerichts eingelegt. Das Gericht in Frankfurt (Oder) hatte die Abholzung erlaubt.
Die erteilte Genehmigung des vorzeitigen Beginns der genehmigten Baumfällarbeiten sei rechtmäßig, hatte es beim Verwaltungsgericht zur Begründung geheißen. Die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesamt für Umwelt sei nicht zu beanstanden. Diese Rechtsauffassung teilte die höhre Instanz zunächst nicht. Ein endgültiges Urteil steht noch aus.
Tesla will das Werk in Grünheide bei Berlin ab Sommer nächsten Jahres in Betrieb nehmen. Zunächst sollen rund 500.000 Elektroautos von den Bändern rollen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.
Artenschutz im Blick
Die Verbände wenden sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von knapp 83 Hektar Wald auf dem Gelände, auf dem die Tesla-Fabrik entsteht. Vom Gericht hieß es zur Entscheidung, die Genehmigung des vorzeitigen Beginns der Baumfällarbeiten sei rechtmäßig und die Abwägung der Belange des Naturschutzrechts durch das Brandenburger Landesamt für Umwelt nicht zu beanstanden. Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht zunächst die vorläufige Genehmigung für die Rodung im Eilverfahren gestoppt.
Den Naturschutzverbänden geht es vor allem um den Artenschutz. Sie bezweifeln, dass die Tiere von der Waldfläche wie vorgesehen umgesiedelt wurden. Bei ihrem Eilantrag hatten sie vor allem damit argumentiert, dass es Verstöße gegen ein Zugriffsverbot im Artenschutzrecht für die streng geschützten Zauneidechsen und Schlingnattern gab. "Das Verwaltungsgericht hat beim Artenschutz unsere vorgelegten Gutachten nicht ausreichend gewürdigt", sagte Michael Ganschow, Landesgeschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Endgültige Genehmigungen weiter offen
Das Brandenburger Landesamt für Umwelt hatte die Rodung am Montag vor einer Woche genehmigt. Tesla braucht das Gelände den Angaben zufolge für Rohrleitungen und als Lagerungsmöglichkeit.
Streit um die Bäume hatte es schon im vergangenen Winter gegeben. Nachdem das Landesumweltamt damals den vorzeitigen Beginn einer Fällung von rund 90 Hektar Wald genehmigt hatte, wollten die Grüne Liga Brandenburg und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern dies mit Eilanträgen beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) stoppen. Damit hatten sie damals keinen Erfolg. Tesla-Chef Elon Musk will das künftige Werk auch zur weltgrößten Batteriefabrik machen.
ar/hb (dpa)