Terror-Überwachung schon bei 14-Jährigen
22. Juni 2016Wenn von Jugendlichen eine ernsthafte Gefahr etwa in Form terroristischer Bedrohungen, Mord und Totschlag ausgehe, müsse eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz möglich sein. Unter den von Deutschland nach Syrien in den Dschihad ausreisenden Kämpfern seien 20 Prozent Minderjährige, teilweise unter 16. Und: Im Bereich des Salafismus gebe es viele, die sich im jungen Alter radikalisierten: Die Begründungen des innenpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka, für die Ausweitung der Überwachung dürften im Parlament auf breite Zustimmung stoßen.
Die große Koalition hat sich auf die Speicherung von Daten jugendlicher Terrorverdächtiger ab dem 14. Lebensjahr verständigt. Ein entsprechender Änderungsantrag liegt mehreren Nachrichtenagenturen in Berlin vor. Im Anti-Terror-Kampf soll demnach das bisher geltende Alter 16 im Verfassungsschutzgesetz um zwei Jahre abgesenkt werden.
Begründeter Verdacht
Die Daten der Jugendlichen ab 14 dürften gespeichert werden, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür bestehen, dass der Minderjährige Straftaten wie etwa einen Anschlag plant, begeht oder begangen hat, soll es nach dem Willen von Union und SPD in dem neuen Gesetz heißen. Als Auflage für die Überwachungen nennt der Antrag, dass Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens nach zwölf Monaten wieder gelöscht werden müssen, sofern keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen sind.
Die geplante Neuregelung ist Teil des Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Abwehr des Terrorismus, das der Bundestag noch in dieser Woche beschließen soll. Es sieht gemeinsame Dateien von Geheimdiensten verschiedener Länder vor. Mit der geplanten Neuregelung reagiert die große Koalition auch auf den Fall einer mutmaßlichen 15-jährigen Islamistin, die im Februar einen Polizisten am Hauptbahnhof Hannover mit einem Messer schwer verletzt hatte.
Personalausweis für Prepaid-Karten
Das Anti-Terror-Paket sieht auch vor, dass Handy-Besitzer beim Kauf von Prepaid-Karten künftig ihren Personalausweis vorlegen müssen, um anonymes Telefonieren von Terroristen zu unterbinden. Die Übergangsfrist für Unternehmen und Händler soll zwölf Monate betragen und nicht wie im Gesetzentwurf des Innenministeriums vorgesehen 18 Monate. Die Branche sei innovativ genug, um dies zu verkraften, hieß es in Berlin.
SC/sti (afp, rtr)