AKP-Verbot abgelehnt
30. Juli 2008
Die türkische Regierungspartei AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan wird nicht verboten. Das Verfassungsgericht in Ankara lehnte einen Antrag auf Auflösung der Partei ab. Wie Gerichtspräsident Hasim Kilic nach dreitägigen Beratungen am Mittwoch (30.07.2008) mitteilte, stimmten sechs der elf Richter für ein Verbot. Dafür wären sieben Richterstimmen nötig gewesen. Allerdings verhängte das Gericht finanzielle Sanktionen gegen die AKP. Staatliche Hilfen soll die Partei in Zukunft nicht mehr erhalten.
Staatsanwälte warnen vor Islamisierung
Die Staatsanwaltschaft hatte der AKP vorgeworfen, eine Islamisierung des Landes zu betreiben und damit gegen den Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Religion zu verstoßen. Chefankläger Abdurrahman Yalcinkaya hatte darüber hinaus ein fünfjähriges Verbot der politischen Betätigung für Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und 70 weitere AKP-Mitglieder angestrebt. Auch Staatspräsident Abdullah Gül stand auf der Liste. Die Staatsanwaltschaft verwies unter anderem auf ein vom höchsten Gericht inzwischen kassiertes Gesetz zur Aufhebung des Kopftuchverbots an türkischen Hochschulen, mit dem die AKP gegen die weltlichen Verfassungsprinzipien verstoßen habe.
Die AKP, die die Parlamentswahl voriges Jahr mit 47 Prozent der Stimmen gewonnen hatte, wies die Vorwürfe zurück. Unter ihrer Regierung sind in der Türkei zahlreiche Reformen in Angriff genommen worden, die dem Nato-Mitglied den Weg in die Europäische Union ebnen sollen.
Politische Krise befürchtet
Das Verbotsverfahren ist der vorläufige Höhepunkt in dem Konflikt zwischen den von Justiz und Militär bestimmenden säkularen Kreisen und der AKP, deren Mitglieder fromme Muslime sind und Verbindungen zur islamischen Bewegung in der Türkei haben. Wenn die Erdogan-Partei verboten worden wäre, hätte die Regierung zurücktreten müssen. Beobachter hatten für den Fall eines Verbots zudem weitreichende Folgen für die Politik und Wirtschaft des Landes befürchtet.
Ungewöhnlich sind Parteiverbote in der Türkei übrigens nicht: Seit seiner Gründung 1963 hat das Verfassungsgericht zwei Dutzend Parteien untersagt, weil es das Prinzip der Trennung von Staat und Religion oder die staatliche Einheit gefährdet sah. Betroffen waren vor allem islamistische und pro-kurdische Organisationen. Eine regierende Partei mit großer parlamentarischer Mehrheit wie die AKP war aber bisher noch nicht darunter. (kle)