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Politik

Türkischer Journalist erhält Haftentschädigung

16. März 2018

Längst müssten die Reporter Sahin Alpay und Mehmet Altan auf freiem Fuß sein - doch ihre Haftentlassung wurde mehrfach blockiert. Das türkische Verfassungsgericht spricht einem der beiden jetzt eine Entschädigung zu.

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Türkei - Verfassungsgericht in Ankara
Bild: picture-alliance/dpa/A. Tumer

In der fortgesetzten Inhaftierung des Journalisten Sahin Alpay sieht das türkische Verfassungsgericht dessen Grundrechte verletzt - trotz eines gegenteiligen Urteils. Aus diesem Grund wurde ihm eine Entschädigung von mehr als 4000 Euro (20.000 türkische Lira) zugesprochen. Das berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu.

Alpay arbeitete für die inzwischen geschlossene regierungskritische Zeitung "Zaman". Im Januar hatte das Verfassungsgericht geurteilt, die Untersuchungshaft von Alpay, dem die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen wird, und dem ebenfalls klagenden Journalisten Mehmet Altan verstoße gegen das Recht auf Recht auf Sicherheit und Freiheit sowie auf Meinungs- und Pressefreiheit. Damit hätten beide eigentlich aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen.

Gerichte stellen sich gegen Verfassungsgericht

Es folgte harsche Kritik der Regierung an dieser Entscheidung und untergeordnete Gerichte verweigerten die Freilassung der Journalisten. Dagegen sind beide erneut vor das Verfassungsgericht gezogen. Mitte Februar verurteilte ein Strafgericht Altan und weitere Beschuldigte wegen versuchten Umsturzes zu lebenslanger Haft. Das Verfahren gegen Alpay läuft dagegen noch. Das Verfassungsgericht betonte, dass seine Urteile bindend seien. Altans Fall werde zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Es bleibt offen, ob die untergeordneten Instanzen dieses Mal der Entscheidung des Verfassungsgerichts Folge leisten.

Türkei Akin Atalay festgenommener Chefredakteur der Zeitung Cumhuriyet
Auch der Chefredakteur der Zeitung "Cumhuriyet", Akin Atalay, sitzt in HaftBild: Cumhuriyet/Vedat Arik

Das Urteil erfolgt kurz vor einer Anhörung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag, auch dort ist eine Klage von Alpay und Altan gegen ihre Inhaftierung anhängig. Nach der Weigerung, die Entscheidung zur Freilassung umzusetzen, hatte der Europarat die Türkei zur Achtung ihres eigenen Verfassungsgerichts aufgerufen. Als Mitglied des Europarats ist die Türkei verpflichtet, die Urteile des EGMR umzusetzen.

Verbindungen zur Gülen-Bewegung

Die auflagenstarke Zeitung "Zaman" war das wichtigste Medium der Gülen-Bewegung. Die türkische Regierung macht den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich. In diesem Zusammenhang waren Alpay und Altan festgenommen worden. Die Zeitung war bereits zuvor unter staatliche Zwangsverwaltung gestellt worden. Sie wurde nach dem Putschversuch per Notstandsdekret geschlossen.

Auch gegen mehrere Mitarbeiter der regierungskritischen türkischen Zeitung "Cumhuriyet" laufen Prozesse. Unter ihnen sind Geschäftsführer Akin Atalay, Chefredakteur Murat Sabuncu und der Investigativjournalist Ahmet Sik. Die Istanbuler Staatsanwaltschaft forderte für sie 15 Jahre Haft. Ihnen wird Unterstützung einer Terrororganisation vorgeworfen.

500 Tage U-Haft

Das Gericht entschied, die Untersuchungshaft für Atalay und einen weiteren Angeklagten, der allerdings nicht für die Zeitung arbeitet, aufrechtzuerhalten. Atalay ist als einziger der "Cumhuriyet"-Mitarbeiter noch in U-Haft. Er ist seit mehr als 500 Tagen inhaftiert. Am Freitag vergangener Woche waren Sabuncu und Sik überraschend aus der Haft entlassen worden. Auch sie werden in dem Verfahren beschuldigt, die Gülen-Bewegung, die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK oder die linksextreme DHKP-C unterstützt zu haben.

sam/jj (AFP, dpa, epd)