Türkei begründet Haft für Yücel
1. Dezember 2017In einer Stellungnahme für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärte das türkische Justizministerium, dass der Journalist Deniz Yücel wegen der Verbreitung von terroristischer Propaganda in Untersuchungshaft genommen wurde. Die Maßnahmen gegen ihn seien "notwendig und angemessen", heißt es darin. Die türkische Regierung forderte das Gericht dazu auf, die Beschwerde Yücels vor dem EGMR gegen seine Untersuchungshaft abzulehnen.
Rechtsweg in der Türkei ausschöpfen
Zur Begründung hieß es, Yücel habe im März Beschwerde beim türkischen Verfassungsgericht eingereicht und müsse zunächst den nationalen Rechtsweg ausschöpfen. Dass das Verfassungsgericht noch keine Entscheidung getroffen habe, sei angesichts des Ausnahmezustands in der Türkei und der hohen Belastung der Gerichte "äußerst vertretbar". Die Türkei hatte die Stellungnahme am Dienstag fristgerecht in Straßburg eingereicht, nachdem sie zuvor mehrfachen Aufschub erwirkt hatte.
Yücel, der die türkische und deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist seit dem 27. Februar in der Haftanstalt Silivri westlich von Istanbul inhaftiert. Eine Anklageschrift liegt noch nicht vor. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte den Korrespondenten der Tageszeitung "Die Welt" mehrfach als "Spion" bezeichnet.
Spionagevorwurf nicht erwähnt
In dem 51-seitigen Papier der türkischen Regierung kommt der Vorwurf der Spionage jedoch nicht vor. Wie es darin heißt, habe Yücel in seinen Artikeln die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als legitime Organisation bezeichnet und ihre Gewalttaten befürwortet. Zudem habe er Hass unter Türken und Kurden verbreitet und damit bestehende Konflikte angeheizt. Präsident Erdogan habe er mit diffamierenden Äußerungen herabgesetzt.
Yücel war im April vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Er machte eine Verletzung seiner Rechte auf Freiheit und Sicherheit sowie auf Meinungsfreiheit geltend. Diese sind in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieft, die auch für die Türkei gilt.
In seiner Beschwerde beklagte er zudem, dass er seit Februar ohne Anklageschrift in Untersuchungshaft sitzt. Hierzu erklärt das türkische Justizministerium, dass es bislang keine Verzögerungen beim Verfahren und bei den Ermittlungen gegeben habe.
uh/rb (dpa, afp, epd)