Verfassungsgericht gibt weiter an EuGH
7. Februar 2014Das umstrittene Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) verstößt nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise gegen EU-Recht. Die Karlsruher Richter legen den sogenannten OMT-Beschluss der EZB vom Sommer 2012 deswegen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vor. "Der Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein", schreiben die Karlsruher Richter. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Karlsruher Richter dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegen.
EZB sieht sich bestätigt
Im Sommer 2012 hatte EZB-Präsident Mario Draghi angekündigt, man wolle klammen Ländern kräftig unter die Arme greifen, wenn sich diese am Kapitalmarkt nur noch zu sehr hohen Zinsen finanzieren können. Dazu hat die EZB das Programm "Outright Monetary Transactions" (OMT) an den Start gebracht. Es sieht vor, dass die EZB notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Euroländern aufkauft. Das Programm ist bislang nirgends umgesetzt worden.
Die Europäische Zentralbank (EZB) nimmt die Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht gelassen zur Kenntnis: "Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist", teilte die Notenbank am Freitag in Frankfurt mit.
Beruhigungspille in der Krise
Die EZB hatte bereits von Mai 2010 bis Anfang 2012 für mehr als 220 Milliarden Euro Anleihen der Krisenstaaten Griechenland, Portugal, Irland, Spanien sowie auch Italien gekauft. Dieses erste Hilfsprogramm ist inzwischen längst eingestellt. Allerdings schlummern immer noch Anleihen dieser Länder in der Bilanz der EZB.
Allein die Zusage, via OMT den Euro notfalls mit unbegrenzten Mitteln zu stützen, hatte seit Sommer 2012 für die entscheidende Stabilisierung der Finanzmärkte gesorgt. So konnte das einstige Krisenland Irland mittlerweile den Rettungsschirm verlassen. Für andere Länder wie Spanien haben sich die zuvor extrem hohen Anleihenzinsen deutlich normalisiert.
Nach Auffassung der Karlsruher Richter "sprechen gewichtige Gründe dafür, dass er (der OMT-Beschluss) über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten übergreift sowie gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt." Die EZB sei nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt.
hb/sc (rtr, dpa)