Verfahren gegen Bischof eingestellt
18. November 2013Damit ist eine Akte im Fall des Franz-Peter Tebartz-van Elst so gut wie geschlossen. Sobald der umstrittene Limburger Bischof die 20.000 Euro an die Staatskasse gezahlt hat, ist sein Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung komplett vom Tisch. Der richterliche Beschluss ist nach Angaben des Oberlandesgerichtes Hamburg nicht anfechtbar. Als vorbestraft gilt Tebartz-van Elst damit nicht. Aus juristischer Sicht ist die "Causa Tebartz" dann erledigt, für das Bistum aber längst noch nicht. Wochenlang hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt, ob der Kirchenmann falsche Angaben zu einem Erste-Klasse-Flug nach Indien gemacht hat. Sie beantragte schließlich einen Strafbefehl beim Amtsgericht in der Hansestadt.
Mit der am Montag bekanntgewordenen Einstellung des Verfahrens lautet die juristische Bewertung: Eine Schuld des Bischofs sei festgestellt worden, aber eine Geldauflage reiche in diesem Fall aus, "um das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen", erläuterte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsbehörde habe der Einstellung unter anderem zugestimmt, weil Tebartz-van Elst die Vorwürfe eingeräumt habe.
Solch ein Verfahren ist Alltag für die Justiz in Deutschland - für einen führenden Kirchenvertreter hat es Seltenheitswert. "Das steigert nicht seine Glaubwürdigkeit", sagt der Kirchenrechtler Thomas Schüller über den derzeit von Papst Franziskus beurlaubten Tebartz-van Elst. Denn Wahrhaftigkeit sei das höchste Gut eines Bischofs
"Vertrauen bleibt erschüttert"
So oder so ist das Vertrauen vieler Limburger Gläubigen und Bistumsmitarbeiter in ihren Oberhirten zerstört. Der Skandal um die auf mindestens 31 Millionen Euro explodierten Kosten für den neuen Bischofssitz und die heftige Kritik an seiner Amtsführung sind seit Monaten ein Streitthema.
Erst am Wochenende erklärte die Diözesanversammlung, die gewählte Vertretung der Limburger Katholiken, "dass ein Neubeginn mit ihm nicht möglich erscheine". Daran ändert sich auch nach der Einstellung des Verfahrens nichts, bekräftigte die Präsidentin des Gremiums, Ingeborg Schillai, im "Saarländischen Rundfunk". Die Erklärung der Versammlung vom Wochenende sei "in keinem Fall als hinfällig anzusehen".
Viele Katholiken im Bistum machten zuletzt keinen Hehl daraus, dass sie sich einen neuen Bischof wünschen - und Papst Franziskus darüber bald entscheiden möge. Der hatte Tebartz-van Elst Ende Oktober in die Auszeit geschickt, zunächst solange, bis eine Kommission der Deutschen Bischofskonferenz die Überprüfung der Kosten für die Residenz abgeschlossen hat.
Noch offen ist, wie der "Fall Tebartz" bei der Limburger Staatsanwaltschaft ausgeht: Sie prüft derzeit, ob sie gegen den Bischof im Zusammenhang mit dem Prestigebau auf dem Domberg Untreue-Ermittlungen einleiten soll.
ch/qu (dpa, kna)