Strafverfahren gegen Marine Le Pen
2. Juli 2013Denn das Europaparlament hat die Immunität der Parteichefin aufgehoben. Damit machte die EU-Volksvertretung den Weg für das Strafverfahren gegen die 44-Jährige in Frankreich frei. Die Staatsanwaltschaft in Lyon wirft Le Pen islamfeindliche Äußerungen vor und droht mit einer Anklage wegen "Aufstachelung zum Hass, Diskriminierung und Gewalt gegen eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit".
Auslöser ist ein Auftritt der Tochter des FN-Gründers Jean-Marie Le Pen im Dezember 2010. Vor Parteianhängern hatte sie damals öffentliche Gebete von Muslimen verurteilt und diese mit der Besatzung Frankreichs durch Nazi-Deutschland verglichen. Die Rede löste in Frankreich große Empörung aus.
Gerichtstermine noch unklar
Die umstrittene Äußerung Le Pens sei während ihres Wahlkampfes für den Vorsitz der FN gefallen, stellte das Europaparlament fest. Sie habe ausschließlich die französische Politik betroffen. Es gebe keinen "unmittelbaren und offenkundigen Zusammenhang" zwischen den in Frankreich erhobenen Beschuldigungen und der Ausübung des Mandats im Straßburger Parlament. Somit stehe einer Aufhebung der Immunität nichts im Wege, so die Argumentation weiter. Wann die französische Justiz nun aktiv wird, ist noch unklar
ml/as (afp, rtr)