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Strafgerichtshof auch für Palästina zuständig

5. Februar 2021

Der Internationale Strafgerichtshof hat den Weg für Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen und Gräueltaten in den Palästinensergebieten freigemacht.

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Niederlande Den Haag | ICC | Internationaler Strafgerichtshof
In diesem Gebäude sitzt der Internationale Strafgerichtshof in Den HaagBild: Everett Collection/picture alliance

Das Gericht sei auch zuständig für die von Israel seit 1967 besetzten Gebiete wie das Westjordanland, Ost-Jerusalem und den Gazastreifen, urteilte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH). Damit wären auch Verfahren gegen israelische Offiziere möglich. Der IStGH in Den Haag begründete seine Zuständigkeit für die Region mit Verweis auf die eigenen Gründungsstatuten, nach denen konkrete Staaten oder Grenzen nicht Voraussetzungen für Verfahren vor dem Gericht sein müssen.

Die Entscheidung betrifft laut der Begründung der Richter ausdrücklich nicht die Frage der "Staatlichkeit" Palästinas oder etwaige Grenzstreitigkeiten. Als Vertragsstaat solle Palästina aber entsprechend dem "Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung" behandelt werden.

Israel und USA gehen auf Distanz

Israel, dessen Sicherheitskräfte häufig gegen militante Palästinenser oder Attentäter vorgegangen sind, kritisierte die Entscheidung. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu erklärte, die Gerichtsentscheidung beeinträchtige die Möglichkeiten demokratischer Staaten, sich gegen Terror zu verteidigen. Das Gericht habe einmal mehr bewiesen, dass es eine politische und keine juristische Einrichtung sei, teilte das Büro des Regierungschefs mit. Das Gericht ignoriere die wahren Kriegsverbrechen. Die USA äußerten "ernste Bedenken" wegen der Entscheidung.

Dagegen begrüßte der palästinensische Ministerpräsident Mohammed Schtajjeh die Entscheidung als "Sieg des Rechts". Das palästinensische Außenministerium sprach von einem "historischen Tag" und erklärte seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Strafgerichtshof.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) begrüßte die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs als wichtige Weichenstellung. "Es ist höchste Zeit, dass israelische und palästinensische Straftäter, die schwerste Kriegsverbrechen (...) begangen haben, sich der Justiz stellen müssen", sagte HRW-Direktor Balkees Jarrah.

Bundesregierung: Palästina ist kein Staat

Palästina ist seit 2015 Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes. Damit ist das Gericht auch für Verbrechen zuständig, die dort begangen wurden. Mehrere Staaten, Organisationen und internationale Rechtsexperten hatten in dem Rechtsstreit Stellung bezogen. Deutschland hatte erklärt, dass Palästina aus Sicht der Bundesregierung kein Staat sei. Daher fehle die Grundlage für eine Zuständigkeit des Gerichtes.

Niederlande Den Haag |  Fatou Bensouda Chefanklägerin Internationaler Strafgerichtshof (ICC)
Von Straftätern gefürchtet: die Chefanklägerin Fatou BensoudaBild: picture-alliance/AA/A. Asiran

Die Chefanklägerin am Gericht, Fatou Bensouda, hatte im Dezember 2019 erklärt, dass Ermittlungen zu Kriegsverbrechen gerechtfertigt seien. Es gebe klare Hinweise, dass im Westjordanland, im Gazastreifen und in Ost-Jerusalem Kriegsverbrechen begangen wurden. Als mögliche Täter verdächtigte sie israelische Soldaten, bewaffnete Palästinenser und Mitglieder der radikalislamischen Miliz Hamas. Sie hatte angekündigt, ein Verfahren zu eröffnen, sobald die Zuständigkeit des Gerichts geklärt sei.

Der Internationale Strafgerichtshof wird von 123 Staaten unterstützt. Seine Kernaufgabe ist die Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Israel gehört ebenso wie die USA, China und Russland zu den Ländern, die das internationale Gremium nicht anerkennen.

kle/wa (rtr, dpa, afp)