Straßenverbot für Skater
20. März 2002Revision verworfen
Anlass für die Entscheidung war die Klage einer Inline-Skaterin, die bei einem Zusammenstoß mit einem Motorroller schwer verletzt worden war. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte eine 60-prozentige Teilschuld der Frau für erwiesen gehalten, weil sie außerorts auf der linken Fahrbahnseite gefahren war. Ihre Revision wurde verworfen, weil sie nicht - wie für Fußgänger vorgeschrieben - am äußeren linken Rand, sondern in der Mitte der linken Fahrspur gefahren war.
Verkehrsexperten wollen die Rollschuhe schon wegen der damit erreichbaren Höchstgeschwindigkeit den Fahrrädern gleichstellen. Ein Forschungsbericht im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ergab aber, dass Skater auf der Fahrbahn deutlich stärker gefährdet sind als auf Geh- oder Radwegen.
Unterschiedliche Reaktionen
Der Deutsche Rollsport- und Inline-Verband (DRIV) hat das Urteil "befürchtet", sagte DRIV-Präsidentin Ute Villwock. Der Verband hoffe nun, dass Kommunen versuchsweise Tempo-30-Zonen und Radwege für Inline-Skater freigeben. In Frankfurt habe das zu "guten Ergebnissen" geführt, sagte Villrock. Auch der Automobilclub von Deutschland forderte, nun die Radwege für Skater freizugeben.
Der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC) dagegen begrüßte das Urteil. "Wir können damit sehr gut leben", sagte ADAC-Sprecher Peter Hemschik. Die Rechtsprechung orientiere sich an der Praxis und entspreche zudem der Meinung zahlreicher Fachleute. Hemschik wandte sich zudem gegen Skater auf Fahrradwegen. Diese seien für die Trendsportler häufig zu schmal. Unfälle seien daher absehbar.
Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) betonte, Skater sollten Fahrbahnen und Radwege nicht benutzen dürfen. Dort sei die Sicherheit ohnehin nicht optimal und Kollisionen oft nicht zu vermeiden, sagte der ADFC-Vorsitzende Wolfgang Große. Für die beste Lösung halte er daher die Freigabe von Spielstraßen und Tempo-30-Zonen für Skater. Große forderte die Bundesregierung auf, mehr von diesen Flächen einzurichten. (wga)