Stichwort: WTO und GATS
18. Juni 2004Das so genannte GATS (General Agreement on Trade in Services) ist neben GATT (General Agreement on Tariffs and Trad ) und TRIPS (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) eine der drei Säulen der Welthandelsorganisation WTO (World Trade Organisatzion). Die am 15. April 1994 im marokkanischen Marrakesch gegründete WTO mit Sitz in Genf setzt sich heute aus 146 Mitgliedern und der EU-Kommission zusammen. Sie soll den Welthandel fördern und überwachen, Handelsgespräche einberufen und moderieren, sowie bei Handelskonflikten Schiedssprüche fällen.
WTO-Regeln schwer überschaubar
Wegen der immer engeren internationalen Wirtschaftsverflechtungen wuchs nach dem Zweiten Weltkrieg das Bedürfnis nach Regeln für einen grenzüberschreitenden Güteraustausch und Investitionen. 1947 wurde deshalb das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) mit dem Ziel gegründet, den Welthandel von Wettbewerbsverzerrungen wie Zöllen und Subventionen zu befreien. Damals waren es 23 Staaten, die das GATT am 1. Januar 1948 in Kraft setzten.
Die umfangreichen und schwer überschaubaren WTO-Regeln basieren auf einigen Grundprinzipien aus der GATT-Zeit, wie Nichtdiskriminierung ausländischer Handelspartner, Abbau von protektionistischen Maßnahmen wie Zöllen und Subventionen sowie möglichst freier Handel und Wettbewerb bei Ausnahmen für noch nicht so wettbewerbsfähige Entwicklungsländer. Die GATT- und späteren WTO-Regeln wurden über die Jahrzehnte in zahlreichen Verhandlungsrunden weiterentwickelt.
Weitere Abkommen notwendig
In den 1990er-Jahren setzte sich die Auffassung durch, dass ein multilaterales Abkommen wie das GATT zur Regelung der immer größeren Welthandelsströme, die sich seit Ende des zweiten Weltkriegs mehr als verzehnfacht haben, nicht ausreicht. Am 1. Januar 1995 ging das GATT deshalb in der neu geschaffenen WTO auf, die eine eigenständige Organisation im Gefüge der Vereinten Nationen ist. Neben dem GATT gibt es GATS für den internationalen Austausch von Dienstleistungen und TRIPS zu handelsbezogenen Aspekten der Rechte am geistigen Eigentum.
Das GATS trat ebenfalls zum 1. Januar 1995 in Kraft und hat vertraglich eine "fortschreitende Liberalisierung" als Ziel festgelegt. Im Gegensatz zum Handelsabkommen GATT, das sich mit Gütern und daher mit Zöllen beschäftigt, geht es beim GATS um nationalstaatliche Regelungen als Marktzugangsbedingungen. Bis Ende 2004 sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Sie umfassen grundsätzlich fast alle Dienstleistungen von Banken und Versicherungen, über Abwasserreinigung und Müllentsorgung bis hin zu Gesundheitswesen und Bildung.