Stichwort: PID
7. Juli 2011Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersucht, noch bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden. Wird ein Gendefekt diagnostiziert, der eine schwere Behinderung des Kindes zur Folge hätte, wird der Embryo aussortiert. Nur gesunde Embryonen werden in die Gebärmutter eingesetzt.
Eine umstrittene Methode
Kritiker halten die Auslese menschlicher Embryonen jedoch für ethisch inakzeptabel. Sie befürchten, dass behinderte Kinder und ihre Eltern in Zukunft ausgegrenzt werden könnten. Zudem sei es schwierig, einen Katalog von PID-zulässigen Gendefekten aufzustellen. Denn einige genetisch bedingte Krankheiten treten erst im späten Erwachsenenalter auf, andere brechen nie aus. Die neue Technik, so die Gegner, eröffne auch die Möglichkeit, dass nicht nur Krankheiten erkannt, sondern Embryonen in Zukunft gezielt manipuliert werden könnten.
Befürworter argumentieren, dass Paaren mit bestimmten Erbkrankheiten die Geburt behinderter Kinder erspart werden könne. Sie bezeichnen die PID-Debatte in Deutschland als widersprüchlich. Schließlich erlaube das deutsche Recht weithin Schwangerschaftsabbrüche bei Behinderung eines Kindes, verbiete aber die PID. Dabei sei diese Methode deutlich schonender als eine spätere Abtreibung.
Hintergrund
Erstmals wurde PID 1990 in den USA angewendet. In Deutschland war die umstrittene Methode bisher verboten. Anfang Juli jedoch erklärte der Bundesgerichtshof Gentests an Embryonen in bestimmten Fällen für zulässig. Die Richter bestätigten damit den Freispruch eines Berliner Frauenarztes. Der Mediziner hatte in den Jahren 2005 bis 2006 bei drei Paaren die Methode angewandt und in Abstimmung mit den Frauen nur gesunde Embryonen eingepflanzt.
Autor: Elisabeth Jahn
Redaktion: Kay-Alexander Scholz