Fluggäste aufgepasst!
3. November 2006Die neuen Regeln sind eine Folge der im August 2006 in London vereitelten Terroranschläge auf Passagierflugzeuge mittels Flüssigsprengstoff.
Um welche "Flüssigkeiten" geht es?
Unter die Verordnungen fallen nicht nur "offensichtliche" Flüssigkeiten wie Wasser, Getränke oder Suppen, sondern auch Gels, Pasten, Cremes, Sprays sowie Mischungen aus flüssigen und festen Stoffen (z.B. Zahnpasta, Haargel, Gesichtscreme, Deo), da auch sie zur Herstellung von Flüssigsprengstoff dienen können.
Die Vorschriften
Unabhängig von Ziel und Fluggesellschaft dürfen Passagiere Flüssigkeiten nur noch in Flaschen oder Tuben transportieren, die maximal 100 Milliliter fassen. Höchstens zehn dieser Behälter sind erlaubt. Diese müssen dann zusammen in einen durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel gepackt werden. Hilfsmittel wie Gummibänder zum Verschließen einfacher Plastikbeutel sind nicht erlaubt.
Die neuen Regelungen betreffen lediglich das Handgepäck, es ist also weiterhin möglich, Flüssigkeiten im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Die Bestimmungen gelten auf allen Flügen, die in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island starten.
Ausnahmen: Medikamente
Ausnahmen gelten für Medikamente sowie Spezialnahrungsmittel etwa für Babys oder Diabetiker. Diese dürfen, sofern sie während des Fluges benötigt werden, auch weiterhin in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden. Auf Verlangen muss der Passagier allerdings durche ein ärztliches Attest nachweisen können, dass er ein bestimmtes Medikament während des Fluges braucht.
Mit an Bord dürfen vorerst auch weiterhin alle Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der Sicherheitskontrolle gekauft wurden, etwa im Duty-Free-Bereich des Flughafens. Allerdings müssen die Passagiere darauf achten, dass diese Waren bei etwaigen Zwischenlandungen auf anderen europäischen Flughäfen in einem speziell versiegelten Beutel übergeben werden.
Das Flughafenpersonal hilft
Um Störungen des Flughafenbetriebs und Verzögerungen zu minimieren, verstärken viele Flughäfen in den ersten Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung ihr Aufklärungs- und Hilfsangebot durch Handzettel, "Umpacktische", kostenlose Plastikbeutel und zusätzliches Servicepersonal. (tl/je)