Stichwort: Europäischer Gerichtshof (EuGH)
3. März 2012Der Europäische Gerichtshof hat die Aufgabe, das Gemeinschaftsrecht vor Falschauslegung zu schützen und dessen gemeinschaftlichen Charakter zu gewährleisten. Vor dem Gerichtshof können Mitgliedsstaaten, EU-Organe, Unternehmen oder Bürger bei Verstößen gegen EU-Recht Klage einreichen.
Höchste Instanz
Das Gericht entscheidet auch, wie strittige Texte in den Verträgen zu verstehen sind ("Auslegung der Verträge"). Jeder Mitgliedsstaat entsendet je einen Richter an den Gerichtshof; das gilt auch nach dem Beitritt weiterer Staaten. Seit seiner Gründung 1952 hat sich der Gerichtshof mit einer Flut von mehr als 10.000 Rechtssachen befasst. Um diesen Ansturm zu bewältigen, wurde dem Gerichtshof 1989 ein Gericht erster Instanz beigeordnet, das den Rechtsschutz der Betroffenen verbessern soll. Der Gerichtshof kann sich so auf seine wesentliche Aufgabe, die einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts, konzentrieren.
Der Europäische Gerichtshof besteht aus 27 Richtern und acht Generalanwälten, die von den Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten ernannt werden. Zentrale Funktion in der Rechtsprechung des EuGH haben die Generalanwälte, die weder Kläger noch Beklagten vertreten, aber die Fälle mit Hilfe von Rechtsgutachten für das Gericht vorbereiten.
Berühmte Entscheidungen
Einige Fälle des EuGH fanden großes Echo in den Medien. Berühmt wurde beispielsweise das so genannte Bosman-Urteil aus dem Jahr 1995, dem eine Klage des belgischen Profi-Fussballspielers Bosman zugrunde gelegen hatte. Eine Folge des Urteils ist, dass auf deutschen Fussballplätzen Spieler aus anderen EU-Staaten nicht mehr unter die "Ausländer-Regel" fallen, die es einem Verein verbietet, mehr als drei ausländische Spieler pro Partie einzusetzen. Die Klage der Elektronikern Tanja Kreil vor dem EuGH führte im Jahr 2000 dazu, dass auch Frauen Militärdienst an der Waffe bei der Bundeswehr leisten dürfen.