Stichwort: Europarat
5. April 2006Der Europarat mit Sitz in Straßburg versteht sich als Hüter der Menschenrechte, der parlamentarischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Zu seinen Zielen gehört, das Zusammenwachsen der Völker in Europa zu fördern und damit den Frieden zu sichern.
Mitglieder
Mit dem Ende des Kalten Krieges erreichte der Europarat durch die Aufnahme von Ländern aus Mittel- und Osteuropa sein Ziel, sich zu einer pan-europäischen Organisation zu entwickeln. Heute zählt die Organisation 46 Mitgliedsländer - das sind alle europäischen Staaten außer Weißrussland, dessen Antrag auf einen Beitritt auf Grund anhaltender Menschenrechtsverletzungen abgelehnt wurde. Fünf weitere nicht-europäische Länder haben Beobachterstatus, darunter die USA.
Struktur
Die Organe des Europarats sind das Ministerkomitee als Entscheidungsorgan sowie die Parlamentarische Versammlung und der Kongress der Gemeinden und Regionen als beratende Organe. Zur Erfüllung ihrer Ziele hat die Organisation fast 200 rechtlich verbindliche Verträge und Konventionen ausgearbeitet. Die wichtigste ist die 1950 in Rom unterzeichnete Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention), die alle Länder vor ihrem Beitritt unterzeichnen müssen. Die drei neuesten Konventionen zu den Themen Terrorismus, Menschenhandel und Geldwäsche werden den Mitgliedstaaten beim Warschauer Gipfel zur Unterzeichnung vorgelegt. Die Konventionen sind nach der Ratifizierung bindend.
Gericht
Die wohl bekannteste Errungenschaft des Europarats ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. An diesen kann jeder europäische Bürger eine Beschwerde richten, der die nationalen Rechtsmittel bereits ausgeschöpft hat. Bei Verstößen können die Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention von dem Gericht verurteil werden. Sie haben sich dazu verpflichtet, die Urteile des Gerichtshofes umzusetzen. Nach einigen Urteilen gegen Deutschland war in dieser Frage zuletzt ein Streit mit dem Bundesverfassungsgericht ausgebrochen. Karlsruhe bezeichnete die Straßburger Urteile als nicht zwingend für deutsche Gerichte. Sie müssten allerdings berücksichtigt werden. (mas)