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Stichwort: Beutekunst

21. Juni 2002

Das Ausrauben von unterlegenen Kriegsgegnern hat eine lange Geschichte. Erst seit den Napoleonischen Schlachten ist der Raub von Kulturgütern verpönt.

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Das Pergamon-Museum in BerlinBild: Illuscope

Aber es dauerte noch rund hundert Jahre, bis 1907 die Haager Landkriegsordnung das Beuterecht erstmals und formell ausschloss. 1954 wurden mit der Haager Konvention sogar Rückgabeansprüche geregelt, die allerdings nicht für die Ergebnisse des Zweiten Weltkrieges galten.

Berühmte Beutekunst: Der Pergamon-Altar

Rückgaben wurden jedoch in Friedensverträgen und Vereinbarungen festgehalten. So erhielt Deutschland von den Alliierten in großem Umfang Kulturgüter zurück, die Sowjetunion gab der DDR unter anderem den Pergamon-Altar in Berlin und Gemälde der Dresdner Galerie, darunter Raffaels Sixtinische Madonna, zurück. Den lange verschollen
geglaubten "Goldschatz von Troja" jedoch behielt Russland. Die Goldfunde Schliemanns waren nach dem Krieg von sowjetischen Truppen aus Berlin abtransportiert worden.

Trouble mit dem Bernstein-Zimmer

In den Vertrag über gute Nachbarschaft von 1990 mit der damaligen Sowjetunion und im Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit mit Russland von 1992 wurden jeweils eine Passage über die Rückgabe von Beutekunst aufgenommen. Präsident Boris Jelzin und Bundeskanzler Helmut Kohl wollten diese Rückgabe geregelt sehen. Allerdings tauchten inzwischen in Deutschland mutmaßlich echte Stücke aus dem legendären Bernsteinzimmer auf.

Dies führte in Moskau zum Verdacht, daß Deutschland diesen von den Nazis geraubten Teil des Zarenschatzes mutwillig versteckt halte. Die Mehrheiten in den beiden Kammern des Moskauer Parlaments fühlen sich dadurch in ihrer ablehnenden Haltung zur Rückgabe bestärkt. Danach glauben viele Abgeordnete, daß Russland einen Anspruch auf die aus Deutschland abtransportierten Kulturgüter als Kompensation für durch den Krieg erlittene Leiden habe. Das Ergebnis ist das umstrittene russische Beutekunstgesetz, das eine Rückgabe praktisch ausschließt.