Bei heiklen ethischen Fragen ist es guter Brauch, dass es im Bundestag eine große Debatte gibt, bei der jeder Abgeordneter unabhängig von seiner Parteizugehörigkeit nur nach seinem Gewissen entscheidet. Solch eine Debatte steht erneut an. Und zwar über das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland bereits verboten. Die Beihilfe zum Suizid aber nicht.