Sterbehilfe für Sexualstraftäter
29. September 2014Die belgische Justiz hat den Antrag eines Häftlings auf aktive Sterbehilfe gebilligt. "Er kann nun das Gefängnis für 24 Stunden verlassen, um Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen", bestätigte der Pressesprecher des Berufungsgerichts in Brüssel. Der 50 Jahre alte Frank Van Den Bleeken ist damit der erste Häftling Belgiens, dem die Inanspruchnahme aktiver Sterbehilfe zugebilligt wird. Mittlerweile haben 15 weitere Häftlinge den Tod verlangt.
Fehlende Therapie
Frank Van Den Bleeken war als 20-Jähriger wegen Mordes und wegen mehreren Vergewaltigungen verurteilt worden und sitzt seither in Haft. Nach eigenen Angaben leidet er unter sexuellen Wahnvorstellungen. Weil er nicht ausreichend therapiert worden sei, wolle er sterben, hatte er seine Klage begründet.
Sein Anwalt Jos Vander Velpen beklagte, Van den Bleekens Anträge auf Verlegung in ein Gefängnis mit entsprechenden Therapiemöglichkeiten seien teilweise nicht einmal beantwortet worden. Die Hinterbliebenen des Mordopfers hatten sich dagegen vor dem endgültigen Gerichtsbeschluss gegen Sterbehilfe ausgesprochen: "Er soll in seiner Zelle sterben", sagte die Schwester des Opfers dem Blatt "Het Laatste Nieuws".
Kritik aus Deutschland
In Belgien ist die Sterbehilfe seit 2002 erlaubt. Voraussetzung ist, dass unerträgliche Leiden nachgewiesen werden, auch psychische. Vergangenes Jahr gab es 1807 Fälle, 27 Prozent mehr als 2012.
In Deutschland ist Sterbehilfe verboten. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezeichnete die Entscheidung des Berufungsgerichts "eine Bankrotterklärung des Strafvollzugs in Belgien". Der Häftling habe wegen fehlender Therapiemöglichkeiten im Gefängnis keine Wahlmöglichkeiten gehabt. Deshalb habe er nicht selbstbestimmt handeln können, erklärte der Geschäftsführer der Stiftung, Eugen Brysch, in Dortmund.
det/sc (dpa, kna)