1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Stephens: "Meilenstein für die nationalen Versöhnung"

Eunice Wanjiru / hmf10. März 2015

Ein ivorisches Gericht hat Simone Gbagbo zu 20 Jahren Haft verurteilt. Der Prozess sei fair abgelaufen - und doch mache er den IStGH nicht obsolet, sagt Menschenrechtsanwalt Mark Stephens im DW-Interview.

https://p.dw.com/p/1EoLw
Simone Gbagbo im Gerichtssaal Foto: REUTERS/ Thierry Gouegnon
Simone Gbagbo im GerichtssaalBild: Reuters/T. Gouegnon

DW: Simone Gbagbo ist in ihrer Heimat Elfenbeinküste zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Sie habe die Staatssicherheit untergraben, urteilte das Gericht. Die frühere Präsidentengattin soll hinter den Todesschwadronen gestanden haben, die 2010/2011 gegen Anhänger der Opposition vorgingen. Zeigt das Urteil, dass nationale Rechtsprechung in derart hochrangigen Fällen funktionieren kann und der Weg über den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag nicht zwingend notwendig ist? Dort steht Simone Gbagbo ebenfalls auf der Anklageliste.

Mark Stephens: Ein Problem mit den Fällen, die am IStGH verhandelt werden, ist, dass die lokalen Autoritäten die Angeklagten ausliefern müssen. Im Jahr 2013 gab es die Anfrage aus Den Haag, den Fall von Simone Gbagbo zusammen mit dem von ihrem Mann verhandeln zu können. Es wird interessant werden, zu sehen, ob der IStGH jetzt den nächsten Schritt macht und ihre Auslieferung fordert. Denn die Anklagepunkte in Den Haag (Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Anm.d.Red.) wiegen schwerer als die Anklagepunkte, für die sie jetzt in der Elfenbeinküste schuldig gesprochen wurde: die Untergrabung der Staatssicherheit, die nach den Wahlen 2010 zu schweren Ausschreitungen mit knapp 3000 Toten geführt hat.

Könnte dieses Urteil andere afrikanische Staaten dazu motivieren, Prozesse, bei denen es um Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht, an nationalen Gerichten zu führen?

Viele würden sich sicherlich darüber freuen, wenn afrikanische Staaten solche Fälle zunehmend selbst verhandelten. Aber ich glaube, ein gewisses Maß an Skepsis ist berechtigt. In afrikanischen Prozessen gibt es manches Mal den Vorwurf seitens der Verteidigung, dass die Anklage politisch motiviert sei. Das kann man im Falle einer Anklage vor dem IStGH nicht behaupten.

Menschenrechtsanwalt Mark Stephens Foto: Neil Gavin
Menschenrechtsanwalt Mark StephensBild: Neil Gavin

Ich denke, dass es ist hilfreich ist, Personen an einem Ort vor Gericht gestellt, wo ein fairer Prozess ohne jeden Zweifel garantiert werden kann. Der Internationale Strafgerichtshof ist so ein Ort. Hinzu kommt, dass die Höchststrafe dort lebenslange Haft ist - etwa für Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es wird dort niemand zum Tode verurteilt.

Ex-Präsident Laurent Gbagbo, der die Wahlen 2010 verloren hatte, wurde im November 2011 an den IStGH ausgeliefert. Was bedeutet der Urteilsspruch gegen seine Frau für sein Verfahren in Den Haag?

Laurent Gbagbo ist wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Das Verfahren wird auch stattfinden. Seine Frau hat in der Elfenbeinküste 20 Jahre für eine Anklage bekommen, die weniger schwerwiegend war.

Kann man sagen, dass die Elfenbeinküste den Test bestanden hat, ein faires Verfahren stattfinden zu lassen und damit auch zur nationalen Versöhnung beigetragen hat?

Ich glaube, dass dieser Fall bereits als Meilenstein auf dem Weg zu nationaler Versöhnung und unabhängigen juristischen Prozessen betrachtet werden kann. Nach der Verurteilung von Simone Gbagbo ist es nicht zu Ausschreitungen gekommen. Das ist ein sehr positives Zeichen. Es zeigt, dass die Menschen in der Elfenbeinküste das Verfahren akzeptiert haben, dass sie gesehen haben, dass es objektiv fair war.

Mark Stephens arbeitet als Menschenrechtsanwalt in London.

Das Interview führte Eunice Wanjiru.