Spahn plant Verbot von Konversionstherapien
11. Juni 2019Jens Spahn sieht gute Chancen, angebliche "Therapien" zur "Umpolung" von Homosexuellen schnell zu verbieten. "Homosexualität ist keine Krankheit und daher auch nicht behandlungsbedürftig", sagte der Bundesgesundheitsminister in Berlin. "Konversionstherapien machen krank und nicht gesund." Ziel solle sein, noch dieses Jahr ein Gesetzentwurf für ein Verbot dieser Angebote auf den Weg zu bringen.
Der CDU-Politiker will noch vor der Sommerpause mit dem Justizministerium in Verbindung treten, um die Einzelheiten eines Gesetzes zu besprechen. So muss etwa geklärt werden, was als Ordnungswidrigkeit behandelt wird und welche Maßnahmen gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt werden. Spahn stellte klar, dass eine pauschale Geldbuße von 2500 Euro bei fortgesetztem Zuwiderhandeln seiner Meinung nach nicht ausreichend sei.
Spahn hatte im Frühjahr eine Expertenkommission aus 46 Vertretern aus Politik und Wissenschaft zum Thema eingesetzt. Die Kommission, die fachlich von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld begleitet wird, und zwei wissenschaftliche Gutachten kommen nach Angaben des Ministers nun zu dem Schluss, dass ein Verbot aus medizinischer Sicht geboten und rechtlich möglich sei. Ein Abschlussbericht der Kommission soll Ende August veröffentlicht werden.
Vielleicht Tausende Fälle pro Jahr
Nach Angaben von Jörg Litwinschuh-Barthel von der Hirschfeld-Stiftung muss von Tausenden Fällen pro Jahr in Deutschland ausgegangen werden, in denen versucht wird, homosexuelle Menschen durch fragwürdige Methoden umzuerziehen. Das reiche vom familiären Umfeld, Coaches und Therapeuten über Gebete bis hin zu Exorzismus, sagte Litwinschuh-Barthel in Berlin.
Nach Angaben des Hamburger Sexualforschers Peer Briken gibt es eindeutige Belege für die negativen Folgen solcher vermeintlichen Therapien. Die Betroffenen litten danach häufig unter Depressionen, manche hätten sogar Selbstmordgedanken.
Auch die Bundesländer hatten sich schon für ein Verbot solcher "Therapien" ausgesprochen. Der Bundesrat hatte Mitte Mai in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu prüfen.
stu/fab (dpa, afp, kna)