Sozialarbeiter empfiehlt Milde für Pistorius
13. Oktober 2014Zum Auftakt der Anhörung zur Bekanntgabe des Strafmaßes gegen Oscar Pistorius hat der zuständige Sozialarbeiter drei Jahre Hausarrest für den südafrikanischen Paralympics-Star empfohlen. In dieser Zeit solle der 27-jährige Pistorius 16 Stunden monatlich als gemeinnützige Arbeit in einem Museum putzen. "Der Angeklagte würde von einer Überwachung profitieren und die Möglichkeit bekommen, sein Verhalten zu ändern", begründete Joel Maringa vor dem Gericht in Pretoria seinen Vorschlag.
Der als "Blade Runner" berühmt gewordene Pistorius war im September schuldig gesprochen worden, am Valentinstag 2013 seine damals 29 Jahre alte Freundin Reeva Steenkamp fahrlässig getötet zu haben. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis. Richterin Thokozile Masipa muss über die Höhe der Strafe entscheiden. Als erste Zeugin der Verteidigung sagte am Montag die Psychologin Lore Hartzenberg aus, die Pistorius nach dem Tod des 29-jährigen Models betreut hatte. Hartzenberg beschrieb ihn als "gebrochenen Mann", der seine Tat "aufrichtig" bereue.
Langes Verfahren möglich
Staatsanwalt Gerrie Nel bezeichnete den Vorschlag Maringas als "auf schockierende Weise unangebracht". Es stelle sich die Frage, ob der Sozialarbeiter die Schwere der Tat überhaupt begreife, nachdem Maringa eingeräumt hatte, dass er nur grob über den Fall informiert sei. Der Vater der Toten, Barry Steenkamp, hielt sich ungläubig den Kopf. Zuvor war bekannt geworden, dass er nach dem Tod seiner Tochter einen Schlaganfall erlitten hatte und seine Frau mehrfach zusammengebrochen war.
Anklage und Verteidigung haben in den nächsten Tagen noch einmal Gelegenheit, ihre Argumente vorzutragen. Wann Richterin Masipa das Strafmaß verkündet, ist noch unklar. Anschließend können beide Seiten in Berufung gehen, das Verfahren könnte sich somit noch lange hinziehen. Reeva Steenkamp war im Februar 2013 durch vier Schüsse, die Pistorius durch eine geschlossene Toilettentür in seinem Haus abgefeuert hatte, getötet worden. Der Sprinter hatte stets beteuert, er sei davon ausgegangen, er schieße auf einen Einbrecher. Nach Ansicht des Gerichts war dies eine fahrlässige Handlung. Die Staatsanwaltschaft habe den Mordvorwurf nicht zweifelsfrei belegen können. Das Urteil hatte in Südafrika für Empörung gesorgt, weil es für zu milde angesehen worden war.
asz/sn (sid, dpa)