Slowakei muss "Landsleutegesetz" abschaffen
25. März 2003Bratislava, 24.3.2003, RADIO SLOWAKEI, deutsch
Vor dem EU-Beitritt wird die Slowakei ähnlich wie Ungarn ihr Landsleutegesetz ändern müssen. Da nach der nötigen Änderung auch das Auslandsungarngesetz praktisch hinfällig wird, erwägt man schon jetzt seine Aufhebung. Die Slowakei verpflichtete sich gegenüber der EU, das Recht der Inhaber des Auslandslowaken-Ausweises abzuschaffen. Nach diesem Schritt werden den Landsleuten fast keine Vorteile mehr erhalten bleiben. Von der geringen Bedeutung dieses Ausweises zeugt auch die Tatsache, dass bisher insgesamt nur 9000 Stück ausgestellt wurden. Das Material über die Aufhebung des Landsleutegesetzes will der Regierungsbeauftragte für ausländische Slowaken, Claude Balaz, der slowakischen Regierung vorlegen. (fp)