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Slowakei: Entschädigung der ehemaligen politischen Gefangenen verschoben

11. November 2002

– Betroffene klagen die Regierung an

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Bratislava, 8.11.2002, RADIO SLOWKEI, deutsch

Einen offenen Brief an die slowakische Regierung hat die Weltassoziation der ehemaligen tschechoslowakischen politischen Gefangenen geschickt. Die Assoziation reagiert damit kritisch auf die Verschiebung des Termins der Auszahlung der Entschädigung an die ehemaligen politischen Gefangenen und ihre Hinterbliebenen auf Januar 2004.

Das Gesetz über die Gewährung eines einmaligen finanziellen staatlichen Beitrags für ehemalige politische Gefangene hat noch das vorherige Parlament im Juli 2002 verabschiedet. Das neue Regierungskabinett legte aber vor kurzem einen Novellenentwurf dieses Gesetzes vor, durch welchen sich der geplante Termin der Entschädigung, Januar 2003, auf ein Jahr später verschiebt. Mit der Novelle befasst sich derzeit das Parlament, dieses hat sie in die zweite Lesung weitergeleitet.

Die Weltassoziation der ehemaligen tschechoslowakischen politischen Gefangenen hält den Regierungsentwurf für diskriminierend gegenüber den Tausenden von Opfern des Kommunismus. "Es ist bedauernswert, dass die neugewählte Regierung, der auch manche ehemalige politische Gefangene ihre Stimme gaben, das auf diese Weise vergilt," so heißt es im offenen Brief, unterzeichnet vom Assoziationsvorsitzenden Frantisek Bednar. Ehemalige politische Gefangene fragen, warum die Regierung gerade an ihnen sparen möchte und weisen darauf hin, dass im Falle der Entschädigung der Widerstandsteilnehmer und Partisanen sowie auch der deportierten Juden während des zweiten Weltkriegs die Termine nicht geändert wurden.

Laut dem genannten Gesetz sollen die ehemaligen politischen Gefangenen einen einmaligen Beitrag in der Höhe von je 80 000 Slowakischen Kronen (SKK) (ca. 2000 Euro - MD) vom Staat bekommen. Den Witwen und Witwern der politischen Gefangenen gehören 50 Prozent dieses Beitrags. Denjenigen Menschen, die mehr als zwei Jahre aus politischen Gründen verhaftet waren, soll der Beitrag um 3000 SKK für jedes weitere Jahr der Gefangenschaft erhöht werden. Diejenigen, die weniger als drei Monate in Haft waren, können die Entschädigung in Höhe von 20 000 SKK beanspruchen. Das Gesetz bezieht sich auf mehr als 2 000 noch lebende ehemalige politische Gefangene und auf rund 5 000 Witwen, Witwer und Familienangehörige, die als Erben den Entschädigungsanspruch erheben können. Die Beiträge (es handelt sich um die Gesamtsumme von rund 500 Millionen SKK) wird die Sozialversicherungsanstalt auszahlen. (fp)