"Kein Rassismus bei der Polizei - keine Studie"
5. Juli 2020Minister Horst Seehofer halte eine Studie unverändert nicht für sinnvoll, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Schließlich sei Racial Profiling in der polizeilichen Praxis verboten. "Insbesondere Personenkontrollen müssen diskriminierungsfrei erfolgen", sagte ein Ministeriumssprecher. "Weder die Polizeigesetze des Bundes noch die einschlägigen Vorschriften und Erlasse erlauben eine Ungleichbehandlung von Personen."
Wenn so etwas dennoch vorkomme, handele es sich um absolute Ausnahmefälle. "Wir werden eine solche Studie, wie ECRI [das Gremium des Europarats gegen Rassismus und Intoleranz] sie empfohlen hat, nicht in Auftrag geben", sagte der Sprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
"Dieser Thematik nicht grundsätzlich verweigern"
Vor gut drei Wochen hatte das Innenministerium noch argumentiert, die geplante Studie zu Racial Profiling sei Ausdruck dessen, "dass wir uns dieser Thematik nicht grundsätzlich verweigern, damit aber auch nicht einhergehend die Botschaft aussenden wollen, wir hätten ein Riesenproblem zu lösen".
Der Europarat hatte in seinem Mitte März veröffentlichten Bericht weitverbreiteten und institutionellen Rassismus in Deutschland angeprangert. Die ECRI-Experten fanden demnach mehrere Hinweise darauf, dass Racial Profiling bei der deutschen Polizei sehr verbreitet ist. Daraufhin hatte die Bundesregierung eine wissenschaftliche Untersuchung zu möglichen rassistischen Tendenzen in der Polizei zumindest erwogen, aber noch erheblichen Abstimmungsbedarf auch mit den Bundesländern gesehen.
Das Justizministerium kommentierte den Vorgang bislang nicht. Im Juni wollte das Ministerium noch mithilfe einer Studie zu Racial Profiling vor allem den Betroffenen zeigen, dass man sie ernst nehme, "und diesem Phänomen eine klare Faktenbasis geben".
Von Racial Profiling bei der Polizei spricht man, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale kontrolliert werden, ohne dass es dafür einen Anlass gibt. Dies ist in Deutschland durch das Grundgesetz verboten.
rb/haz (dpa)