Gericht: Zwangspause für Unterhaus unrechtmäßig
11. September 2019Weiterer Paukenschlag im Brexit-Drama: Einer in erster Instanz für unzulässig erklärten Klage vor dem obersten schottischen Gericht wird nun stattgegeben. Ein schottisches Berufungsgericht erklärte die von Premierminister Boris Johnson auferlegte Zwangspause des britischen Parlaments für unrechtmäßig. Die Zwangspause sei "illegal", erklärte das Gericht in Edinburgh. Ihr Ziel sei offensichtlich, "das Parlament zu behindern". Die britische Regierung kündigte kurz darauf Berufung an.
Geklagt hatten etwa 75 Parlamentarier. Sie sehen in der von Johnson erwirkten wochenlangen Schließung des Unterhauses vor dem am 31. Oktober anstehenden EU-Austritt des Landes eine unzulässige Einschränkung des Parlaments. Ähnliche Klagen wurden auch vor Gerichten im nordirischen Belfast und in London eingereicht.
Eine Klage in erster Instanz vor dem Court of Session in Schottland war zunächst gescheitert. Auch der High Court in London hatte eine ähnliche Klage zunächst abgewiesen. Eine endgültige Entscheidung muss nun das oberste Gericht in Großbritannien, der Supreme Court, treffen. Der an dem Prozess beteiligte Rechtsanwalt Jo Maugham erklärte, ein Berufungsverfahren vor dem Supreme Court werde am kommenden Dienstag beginnen.
Die Parlamentsschließung war in der Nacht zum Dienstag wirksam geworden, bei der Zeremonie war es zu tumultartigen Szenen im Unterhaus in London gekommen. Abgeordnete der Opposition hielten Protestnoten mit der Aufschrift "Zum Schweigen gebracht" hoch und skandierten "Schande über Euch" in Richtung der Regierungsfraktion.
"Akt exekutiver Ermächtigung"
Parlamentspräsident John Bercow sprach von einem "Akt exekutiver Ermächtigung". Labour-Chef Jeremy Corbyn warf Johnson vor, er schließe das Parlament, um keine Rechenschaft mehr ablegen zu müssen. Die Abgeordneten sollten erst am 14. Oktober wieder zusammentreten.
Allerdings ist auch die oppositionelle Labour-Partei über den Brexit zunehmend zerstritten. Vize-Labour-Chef Tom Watson fordert laut dem Sender BBC inzwischen eine neue Volksabstimmung zum Austritt Großbritanniens aus der EU. Zudem spreche sich Watson gegen Neuwahlen zur Lösung der politischen Blockade im Vereinigten Königreich aus. Das steht im Widerspruch zu Corbyn, der einen Brexit nicht grundsätzlich ablehnt, jedoch einen Vertrag zum Austritt fordert.
Mit dem Urteil setzt sich Johnsons Niederlagen-Serie fort. Zuvor war er unter anderem zwei Mal mit einem Antrag auf Neuwahl gescheitert. Es gibt damit keine Möglichkeit mehr für eine Neuwahl vor dem geplanten Brexit-Datum. An ihrem letzten Sitzungstag vor der fünfwöchigen Sitzungspause hatten die Abgeordneten unter anderem für die Herausgabe von Regierungsdokumenten und interner Kommunikation zu der von Johnson auferlegten Zwangspause gestimmt.
stu/ww (dpa, afp, rtr)