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Scheidung International

Christiane Hoffmann12. Februar 2004

Wenn Ehen scheitern, beginnt oft der Streit um die materiellen Werte. Ein Ehevertrag soll diese Dinge schon vor der Hochzeit klar regeln. Doch nicht überall sind solche schriftlichen Abkommen üblich.

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Eheverträge sollen den Streit ums Geld verhindernBild: Bilderbox

Der Hollywood-Film "Ein unmöglicher Härtefall" (Intolerable Cruelty) kommt als Lehrstück für heiratswillige Paare daher. Hier wird geheiratet - wegen des Geld und aus Sicht von Katherine Zeta-Jones möglichst ohne Ehevertrag.

Auch im wirklichen Leben sind Eheverträge eher die Ausnahme, meint Georgios Gounalakis, Professor für internationales Privatrecht an der Universität Marburg: "Eheverträge werden unter Leuten abgeschlossen, die viel Geld haben. Damit sollen große Vermögen geschützt werden. Das betrifft nur einen relativ kleinen Teil der Ehen"

Grundsätze europaweit vergleichbar

Bei deutschen Eheverträgen darf ein Partner nicht wesentlich benachteiligt werden. Das hat am Mittwoch (11.2.) der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Zwar kann über die Aufteilung des gemeinsam erworbenen Vermögens frei entschieden werden. Allerdings mit Ausnahmen: So darf in einem Ehevertrag nicht stehen, dass ein Partner auf den Ausgleich bei der Altersversorgung verzichtet. Dadurch kann zum Beispiel eine Frau nicht leer ausgehen, wenn sie zum Beispiel wegen der Kindererziehung nicht gearbeitet und somit keine Rentenbeiträge gezahlt hat.

Europaweit ist aber die jeweilige nationale Rechtsprechung viel entscheidender. Grundsätzlich sind die Gesetze in Europa vergleichbar. Derjenige, der wirtschaftlich schlechter gestellt ist, bekommt im Fall einer Scheidung Unterhalt vom Partner, und auch für die Kinder muss gesorgt werden.

Frankreich und Deutschland - Werte werden geteilt

Die Unterschiede bestehen in den Details. So werden nach französischem Recht die in der Ehe erwirtschafteten Güter gleichmäßig verteilt - und man ist voneinander abhängig. "Nach deutschem Recht kann ein Partner über seine Hälfte des Hauses frei entscheiden, sie also auch verkaufen. In Frankreich muss eine gemeinsame Entscheidung für das gesamte Objekt gefunden werden", sagt Notarin Sigrun Erber-Faller aus Memmingen. Sie hat sich auf internationales Recht spezialisiert.

Ein Unterschied des deutschen Rechts im Vergleich zu anderen Ländern ist die Anerkennung der Altersversorgung. In Deutschland werden Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe zwischen den Partnern ausgeglichen. "Bei der Scheidung wird geschaut, wie viele Rentenpunkte jeder Einzelne während der Ehe erworben hat. Wenn ein Partner mehr hat, wird der Unterschied durch zwei geteilt. Dadurch nehmen beide die gleichen Ansprüche für die Rente mit aus der Ehe", sagt Notarin Sigrun Erber-Faller aus Memmingen.

In Großbritannien herrscht Gütertrennung

In Großbritannien existieren solche so genannten Zugewinnausgleiche bei Scheidungen nicht. Hier herrscht Gütertrennung. "Das heißt jedem gehören seine Sachen und man muss sich einigen, wer welche Werte aus der Ehe mitnimmt", so Sigrun Erber-Faller.

Die Klienten der Notarin sind häufig Paare verschiedener Nationalität. "Dann wird es schon schwieriger, weil man sich die Rechtslage in beiden Ländern genau anschauen und eine Regelung finden muss." Deshalb empfehlen Standesbeamte bei binationalen Partnern Eheverträge. Darin soll festgelegt werden, welches Recht die Ehepartner anerkennen wollen. Außerdem empfiehlt die Bundesnotarkammer, der Verband der deutschen Notare, einen Kassensturz vor der Ehe, damit klar ist, wer wie viel Geld oder Schulden mit in die Verbindung bringt.