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Rückenwind für Ugandas Homosexuelle

Philipp Sandner, Leylah Ndinda25. April 2014

Deutschland unterstützt eine Verfassungsklage von Ugandas Homosexuellen - und schickt seinen Menschenrechtsbeauftragen Christoph Strässer, um für die Aufhebung eines homophoben Gesetzes zu werben.

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Lesbisches Paar in Uganda Foto: EPA/DAI KUROKAWA
Bild: picture-alliance/dpa

Wäre er ein Ugander, hätte sich Christoph Strässer am Donnerstag (24.04.2014) vermutlich strafbar gemacht. Denn bei seiner Reise in das ostafrikanische Land sprach sich der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung für die Rechte von sexuellen Minderheiten aus. Seine Botschaft: Deutschland kann anti-homosexuelle Gesetzgebung nicht akzeptieren. Im Februar hatte Ugandas Präsident Yoweri Museveni medienwirksam ein Gesetz unterschrieben, das nicht nur homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt. Auch die Unterstützung und wissentliche Duldung Homosexueller kann demnach hohe Haftstrafen nach sich ziehen.

In Uganda drängte Strässer im Gespräch mit Regierungsvertretern und Abgeordneten darauf, das Gesetz aufzuheben. Deutschland unterstütze eine Verfassungsklage der ugandischen Zivilgesellschaft, sagte Strässer im Gespräch mit der Deutschen Welle. "Wir hoffen, dass das Verfassungsgericht dieses Gesetz stoppen wird, aber wir können uns nicht einmischen. Alles, was wir tun können, ist, den ugandischen Schwulen und Lesben unsere Unterstützung zuzusichern."

"Ein gutes Zeichen"

Ugandische Homosexuelle zeigten sich erfreut über die Solidaritätsbekundungen aus Deutschland. Richard Ssentongo, der als Schwuler in Uganda lebt, sagte der Deutschen Welle: "Es ist ein gutes Zeichen, dass Vertreter der Internationalen Gemeinschaft nach Uganda kommen, um sich unseren Forderungen anzuschließen." Dass ein deutscher Regierungsvertreter das Gespräch mit Uganda suche, bestätige ihn in seiner Ansicht, dass das ugandische Parlament das Gesetz gar nicht erst hätte auf den Weg bringen sollen.

Der Gesetzesvorstoß hatte schon 2009 internationale Empörung provoziert, als der christliche Fundamentalist David Bahati ihn ins Parlament eingebracht hatte. Auch als die Abgeordneten das damals vorgesehene Höchstmaß der Todesstrafe auf lebenslänglich reduzierten, hielt die Kritik an. Bereits im Februar warnte Strässer, wie auch der US-Präsident Barack Obama, den ugandischen Präsidenten davor, das Gesetz zu unterschreiben. Museveni inszenierte daraufhin die Unterzeichnung als Demonstration der ugandischen Unabhängigkeit. Ein glatzköpfiger Alter brauche keinen Rat mehr, wie er seine Familie zu erziehen habe, spottete der 69-Jährige, der das Land seit 1986 regiert.

Christoph Strässer Foto: Daniel Naupold/dpa
Der deutsche Menschenrechtsbeauftragte Christoph SträsserBild: picture-alliance/dpa

Versuchen, zu überzeugen

Strässer betonte im DW-Interview Deutschlands gute Beziehungen zu Uganda. Gerade aus dem befreundeten Ausland müsse man deutlich machen, dass man die Entscheidung des ugandischen Parlaments nicht mittrage. Er verwies zudem auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, zu der sich auch Uganda bekannt hat. Den Vorwurf, dass Deutschland sich über afrikanische Wertvorstellungen hinwegsetze, lässt er deshalb nicht gelten: "Ich finde diese Relativierung auf der Grundlage von Traditionen und Kulturen problematisch."

In der ugandischen Bevölkerung findet das restriktive Gesetz eine breite Unterstützung. Die Lesben- und Schwulenverbände haben es deshalb besonders schwer. Auch wenn sie die deutschen Solidaritätsbekundungen begrüßen, lehnen viele internationale Sanktionen ab - eine Position, die auch der deutsche Menschenrechtsbeauftragte vor Ort zu hören bekam: Sie seien ohnehin mit ihrer Lebensweise unbeliebt, so zitiert Strässer Ugandas Lesben und Schwule, und wollten nicht auch noch als Sündenbock für Kürzungen bei der Entwicklungshilfe herhalten.

Uganda President Yoweri Museveni unterzeichnet Anti-Homosexuellen-Gesetz Foto: REUTERS/James Akena
Ugandas Präsident Museveni bei der Unterzeichung des umstrittenen GesetzesBild: Reuters

2012 hatte es einen kurzzeitigen Stopp deutscher Zahlungen gegeben. Ein Grund war auch damals das geplante Anti-Homosexuellen-Gesetz. Nun denken deutsche Parlamentarier erneut über Sanktionen nach. Strässer geht aber nicht davon aus, dass Deutschland die Entwicklungshilfe für Uganda kürzen wird. "Ich glaube nicht, dass das der einzige Weg ist", sagte Strässer. "Wir müssen die Debatte führen und versuchen, andere zu überzeugen. Es geht nicht darum, zu sagen, dass wir etwas Besseres sind." Uganda war die zweite Station von Strässers Afrikareise, die ihn zunächst in das Bürgerkriegsland Südsudan führte. Den Abschluss bildet ein Besuch in der Demokratischen Republik Kongo, wo der Menschenrechtsbeauftragte ein Flüchtlingslager und ein Krankenhaus für Opfer sexualisierter Gewalt besuchen will.