US-Regierung geht gegen NSA-Urteile vor
4. Januar 2014Die US-Regierung hat gegen das Urteil eines Bundesgerichts in Washington Berufung eingelegt, demzufolge das massenhafte Sammeln von Telefondaten durch den US-Geheimdienst NSA wahrscheinlich gegen die Verfassung verstößt. Das Justizministerium habe eine entsprechende Revisionsschrift eingereicht, hieß es. Die Begründung soll später nachgereicht werden.
Bundesrichter Richard Leon hatte am 16. Dezember mit drastischen Worten erklärt, dass das Überwachungsprogramm der NSA in unangemessener Weise die Privatsphäre von US-Bürgern verletze. Das systematische Sammeln von Telefondaten verletze allem Anschein nach den vierten Zusatzartikel zur US-Verfassung, der die Bürger vor unverhältnismäßigen staatlichen Durchsuchungen schützt. Der US-Regierung zufolge steht das Vorgehen der NSA dagegen im Einklang mit der Verfassung.
Zudem hatte das Gericht die Behauptung der Geheimdienste zurückgewiesen, durch die Überwachung seien Terroranschläge verhindert worden. Dies sei in keinem einzigen Fall wirklich bewiesen, hatte Leon festgestellt.
Bis zur letzen Instanz
Das Urteil ist noch vorläufig und ließ der Regierung die Möglichkeit zu einem Einspruch. Sollte die Entscheidung Bestand haben, könnte die NSA nicht mehr willkürlich die Metadaten von Millionen Telefonanrufen abgreifen - zumindest nicht mehr legal.
Dagegen hat ein Bundesgericht in New York in einem getrennt laufenden Verfahren das millionenfache Sammeln der Telefon-Daten von US-Bürgern vergangene Woche für legal erklärt. Gegen diese Entscheidung legte die Bürgerrechtsorganisation ACLU Berufung ein.
Angesichts der unterschiedlichen Rechtsauffassungen erwarten Experten, dass der Oberste Gerichtshof der USA am Ende die Frage klären muss, zumal das Zentrum für Verfassungsrechte (CCR), eine weitere Bürgerrechtsgruppe, das Gericht der USA am Freitag im Zusammenhang mit den NSA-Spähprogrammen direkt anrief.
Geheimgericht verlängert NSA-Programm
Unterdessen teilte der Nationale Geheimdienstdirektor der USA, James Clapper mit, das für das NSA-Programm zuständige geheime Gericht habe die Ermächtigung des NSA, die Metadaten zu sammeln, erneut verlängert. Aus dem Justizministerium hieß es dazu, man sei durchaus bereit, Änderungen an dem Programm vorzunehmen, um mehr Datenschutz und mehr bürgerliche Freiheiten zu gewährleisten. Allerdings dürften die operativen Ziele der Geheimdienstaktivitäten dadurch nicht gefährdet werden.
In Deutschland sollen die Ausspähaktivitäten der NSA durch einen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden. Als letzte Bundestagsfraktion stellte jetzt die CDU ihre Bedenken hinten an.
gmf/SC (afp, ap, dpa)