Experte: Klimaabkommen schützt Menschenrechte
1. Juni 2017Deutsche Welle: Es wird darüber spekuliert, ob die USA das Pariser Klimaschutz-Abkommen verlassen werden oder nicht. Von der rechtlichen Seite aus gesehen, was kann US-Präsident Donald Trump tun?
Felix Ekardt: Die USA können das Pariser Abkommen drei Jahre nach Inkrafttreten verlassen. Das Verlassen wird dann ein Jahr nach der Erklärung dieses Verlassens wirksam. Es geht also um vier Jahre. Ob Trump dann noch Präsident ist, ist dann eine andere Frage. Außerdem könnte die Trump-Administration die UN Klimarahmenkonvention verlassen - den Rahmen des Pariser Abkommens - das ginge sogar sofort.
Eine andere Frage ist, ob die USA damit zum Beispiel menschenrechtliche Verpflichtungen zum Klimaschutz tatsächlich überwinden könnten.
Was heißt das konkret?
Nimmt man den Klimawandel hin, sind die Voraussetzungen von Freiheit und Selbstentfaltung auf der Erde dauerhaft gefährdet, weil Nahrung und Wasser knapp zu werden drohen, Kriege wahrscheinlicher werden. Eine Verpflichtung aus den Menschenrechten, das zu verhindern, können die USA nicht so einfach abwenden.
Welche Möglichkeiten hätte man, das zu verhindern? Soll man sie verklagen?
Nein. Im Prinzip können die USA die UN-Klimarahmenkonvention und das Pariser Abkommen verlassen, wenn sie wollen. Verklagen kann man sie da nicht. Allerdings hätten sie dann eine wesentliche Verantwortung für die negativen Konsequenzen des Klimawandels.
Könnten sie nicht auch in der Vereinbarung bleiben und ihre Ziele einfach nicht erfüllen?
Die Staaten - alle gemeinsam - sind nach Artikel zwei des Paris-Abkommens verpflichtet, die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen. Das erfordert im Grunde, die weltweiten Treibhausgasemissionen in 10 bis 20 Jahren auf Null zu reduzieren. Da kommt man nicht heraus, wenn man unter dem Paris-Abkommen bleibt.
Allerdings gibt es auch keinen Weg, eine Sanktion zu verhängen, wenn sich jemand an diese Verpflichtung nicht hält. Das sieht das Abkommen einfach nicht vor. Das Problem besteht aber auch für alle anderen Staaten. Auch Deutschland oder die EU halten sich nicht an die Temperatur-Grenze aus Artikel zwei. Wir sind verbal Vorreiter in der EU, aber vom realen ökologischen Fußabdruck her sind wir es nicht.
Was nützt ein Abkommen, wenn es nur auf freiwilliger Basis ist? Wenn es zwar rechtlich bindend ist, es aber keine Möglichkeit gibt, es mit Sanktionen umzusetzen?
Es wäre besser, wenn es Sanktionen gäbe, aber das ist nicht gleichbedeutend damit, dass es freiwillig ist. Es ist rechtlich verbindlich. Und wer sich nicht daran hält, begeht eben Rechtsbruch.
Das Interview führte Irene Quaile.
Felix Ekardt ist Jurist, Philosoph und Soziologe, Professor an der Uni Rostock und Leiter derForschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitikin Leipzig und Berlin.