Terrorhelfer der "Gruppe Freital" verurteilt
4. Februar 2021Nach knapp fünf Monaten hat das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) in einem zweiten Prozess im Zusammenhang mit der rechtsextremen "Gruppe Freital" seine Urteile gesprochen. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, sich an mehreren Taten der Rechtsextremen im Jahr 2015 beteiligt oder diese unterstützt zu haben.
Ein Angeklagter wurde wegen Mitgliedschaft in der Terrorgruppe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, zwei weitere Angeklagte erhielten wegen Mitgliedschaft in der "Gruppe Freital" Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren mit Bewährung. Eine Unterstützerin der Gruppe wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte für die vier Beschuldigten im Alter von 27 bis 53 Jahren mehrjährige Freiheitsstrafen sowie Bewährungsstrafen gefordert. Gegenstand des zweiten Prozesses war unter anderem ein Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im sächsischen Freital 2015 sowie ein Sprengstoffanschlag auf das Auto eines Freitaler Linken-Stadtrats und ein Anschlag auf ein Büro der Linkspartei. Die angeklagte Frau räumte zum Prozessauftakt ein, für ein Foto den Hitlergruß gezeigt zu haben.
Dritter Prozess gegen "Gruppe Freital" noch anhängig
Die Haupttäter der Gruppe hatte das OLG Dresden bereits 2018 zu Jugend- und Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt. Die Richter sprachen die acht Beschuldigten damals der Bildung einer terroristischen Vereinigung schuldig. Derzeit läuft vor dem Oberlandesgericht noch ein Prozess gegen mutmaßliche Unterstützer der Gruppierung. Die zwei Männer und eine Frau sollen sich ebenfalls an Straftaten der rechtsterroristischen Vereinigung beteiligt haben.
qu/uh (apf, epd, dpa)