Rauchen ja - werben dafür nein
27. Mai 2003Die zuständigen Minister einigten sich in Brüssel darauf, dass in Zeitungen und Zeitschriften, im Radio sowie im Internet nicht mehr für Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse geworben werden darf. Die Bundesregierung stimmte dagegen, weil die Vorlage die Kompetenz der EU überschreite, wie Staatssekretär Alexander Müller vom Verbraucherschutzministerium ausführte. Zudem dürfen
Tabakkonzerne Großveranstaltungen mit grenzüberschreitender Wirkung wie die Formel 1 nicht mehr sponsern.
In Kraft tritt die Richtlinie im Juli 2005, für das Sponsoring gilt eine Übergangsfrist bis 1. Oktober 2006. Nach der Abstimmungsniederlage im EU-Ministerrat behält sich Deutschland eine erneute Klage gegen das bevorstehende Tabak-Werbeverbot vor, sagte Müller weiter.
Die EU meint es wieder mal gut mit den Verbrauchern: In Zukunft soll nicht mehr fürs Rauchen geworben werden. Damit flankiert die Europäische Union eine Initiative der Europäischen Kommission, die sich ganz gezielt mit einer Anti-Raucherkampagne an Jugendliche wendet. Zwar ist der Gesundheitsschutz eigentlich eine klassische Domäne der Nationalstaaten, aber wenn es um die Gefahr des Rauchens geht, kennt Europa keine Grenzen - weder geographgisch noch rechtlich.
Dieser Beschluss alllerdings ist verlogen bis ins Mark. Denn
dieselbe EU subventioniert jährlich mit zwei Millliarden Euro den Tabakanbau in Griechenland und denkt gar nicht daran, das zu stoppen. Und genau dieselbe EU will nun das Werben stoppen, aber das Rauchen selbst greift sie nicht an. Denn kein Nationalstaat will auf die Steuereinnahmen aus dem Blauen Dunst verzichten: weder Deutschland mit zwölf Milliarden Euro im Jahr, noch Frankreich, das mit seinem Tabakmonopol den Markt vor unliebsamer Konkurrenz schützt und deshalb leichten Herzens auf Werbung verzichten kann.
Und an dieser Stelle kann man auch mal fragen: In Deutschland wurde die Tabaksteuer erhöht, um den Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu finanzieren. Das heisst: Es soll geraucht werden, damit Geld in die staatlichen Kassen kommt. Ein Aberwitz.
Nüchtern betrachtet ist das Tabakwerbeverbot auch juristisch fragwürdig. Auch wenn die europäischen Gesundheitsminister es beschlossen haben, so wissen sie schon beim Beschluss, dass der Europäische Gerichtshof auch diesen Vorstoss stoppen wird. Denn Brüssel und auch der Rat sind nicht für die Gesundheit der Bürger zuständig. Deswegen hat man in der Begründung den Umweg über den Binnenmarkt gewählt, für den man sehr wohl zuständig ist. Auch das spricht der Sache Hohn: Denn die Begründung hat nicht der Binnemarktkommissar vorgeschlagen, sondern der für Gesundheitsschutz.
Es ist unbestreitbar: Rauchen schadet der Gesundheit. Also könnte man es verbieten: Wie Dioxin im Ei oder das Verfüttern von Tiermehl an Kühe. Aber das macht man nicht. Stattdessen verbietet man das Werben für die Zigaretten. Obwohl es keine gesicherten Hinweise dafür gibt, dass Jugendliche sich durch Werbung zum Rauchen hingezogen fühlen und nicht etwa durch Gruppendruck. Und vielleicht sollte man auch noch die Frage stellen, ob ein in Europa legales Produkt wirklich nicht beworben werden darf. Das ist nicht nur eine Frage für Verfassungsjuristen, sondern eien Frage für die Politik generell.