Nawalny darf nicht bei Präsidentenwahl antreten
23. Juni 2017Im Februar war Alexej Nawalny wegen Unterschlagung von einem Gericht in der Stadt Kirow zu einer Haftstrafe von fünf Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Auch in diesem Wiederaufnahmeverfahren war der Regierungskritiker wegen Holzdiebstahls für schuldig befunden worden. Nawalny hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, das Verfahren sei angestrengt worden, um ihn von einer Kandidatur bei der Präsidentenwahl 2018 abzuhalten.
Bewährungsstrafe wegen Veruntreuung
Nun ist es also offiziell: Die Zentrale Wahlkommission teilte mit, dass der Aktivist und Blogger nach derzeitigem Stand nicht bei der Abstimmung antreten darf: "Alexej Nawalny ist nicht berechtigt, sich um ein Amt zu bewerben", erklärte die Kommission und verwies dabei auf die fünfjährige Bewährungsstrafe wegen Veruntreuung.
Der 41-jährige Rechtsanwalt hatte in der Vergangenheit seine Absicht erklärt, im kommenden Jahr als Gegenkandidat von Präsident Wladimir Putin antreten zu wollen. Der Anti-Korruptionskämpfer und ausgesprochene Putin-Kritiker ist schon seit längerem im Visier der russischen Justiz.
Derzeit sitzt er eine 25-tägige Haftstrafe ab, zu der er in einem Schnellverfahren verurteilt worden war. Hintergrund ist ein Aufruf Nawalnys zu landesweiten Protesten gegen Putin und zu einer nicht genehmigten Demonstration in Moskau. Am 7. Juli soll er wieder auf freien Fuß kommen.
Der Wahlkampfleiter Nawalnys in Moskau, Nikolai Liaskin, sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Verfassung hindere Nawalny nicht an einer Kandidatur. Der Verfassung zufolge kann jeder, der nicht inhaftiert ist, sich für eine Wahl aufstellen lassen. Auf diesen Passus beruft sich Nawalny unter Verweis auf seine Bewährungsstrafe.
Nawalny hat bereits Wahlkampfbüros in ganz Russland eröffnet. Um sich eine Kandidatur zu sichern, muss er im kommenden Winter binnen 40 Tagen 300.000 Unterschriften sammeln.
uh/rb (afp, rtr)