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Prozess gegen "Lasermann" eröffnet

13. Dezember 2017

Mord verjährt nicht - mehr als 25 Jahre nach dem Tod einer Frankfurter Garderobenfrau hat das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der Schwede saß in seiner Heimat bereits seit Jahren im Gefängnis.

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Deutschland Prozess John Ausonius, "Lasermann" in Frankfurt am Main
Der Angeklagte John Ausonius (r.) vor Beginn des Verfahrens in Frankfurt Bild: Reuters

John Ausonius soll im Februar 1992 in Frankfurt am Main eine jüdische Garderobiere getötet haben, mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe. Nach der Tat auf offener Straße radelte er mit der Handtasche der Frau davon, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft in dem Indizienprozess. Er soll in der Tasche sein elektronisches Notizbuch vermutet haben, das ihm die 68-Jährige zuvor angeblich gestohlen habe.

In Schweden auf elf Menschen gefeuert

Vor dem Frankfurter Landgericht äußerte sich der 64 Jahre alte Angeklagte nicht zu den Vorwürfen. Stattdessen schilderte er mit ruhiger Stimme auf Deutsch - er wurde als Sohn eines Schweizer Kochs und eines deutschen Hausmädchens in Stockholm geboren - seinen Lebenslauf, der vor allem von Schulden und der Jagd nach schnellem Geld geprägt gewesen sei. In Schweden sitzt er bereits seit 1994 als verurteilter Mörder im Gefängnis. Die Presse gab ihm den Namen "Lasermann", da er mit Hilfe einer Laser-Zielvorrichtung auf dunkelhäutige Einwanderer geschossen hatte. Zehn von ihnen überlebten schwer verletzt. Einen iranischen Familienvater tötete Ausonius per Kopfschuss.

Nach eigener Aussage vor dem Frankfurter Gericht handelte der Schwede aber nicht aus den ihm vorgeworfenen rassistischen Motiven, sondern um die Polizei von den Ermittlungen nach mehreren Banküberfällen abzulenken. Mit diesen Überfällen finanzierte der Mann seine Besuche in Spielcasinos.

Der Verteidiger des Angeklagten beantragte am ersten Prozesstag, das Verfahren einzustellen. Er sah das Recht seines Mandanten verletzt, dass der Fall "innerhalb angemessener Zeit" verhandelt werde. Die deutsche Justiz habe erst 23 Jahre, nachdem gegen den Schweden erstmals als Beschuldigter ermittelt worden sei, die Auslieferung des Mannes beantragt. Seit 2016 sitzt der Angeklagte in Frankfurt in Untersuchungshaft. Die Verbüßung seiner Strafe in Schweden wurde dafür unterbrochen.

se/sam (dpa, rtr)