Proteste gegen Vorschlag, Buchpreisbindung abzuschaffen
29. Mai 2018Die Buchpreisbindung ist in Deutschland eine heilige Kuh. Schon seit dem 19. Jahrhundert existiert die Regelung, dass Bücher immer für den gleichen Preis verkauft werden sollen. Seit 2002 ist das gesetzlich geregelt.
In einem Sondergutachten empfiehlt nun die Monopolkommission, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät, eben diese Buchpreisbindung abzuschaffen. Sie sei ein "schwerwiegender Markteingriff", dem ein "nicht klar definiertes Schutzziel" gegenüberstehe, heißt es in einer Mitteilung. Es sei fraglich, ob die Buchpreisbindung einen "kulturpolitischen Mehrwert" schaffe, der den Markteingriff rechtfertige.
Kulturstaatsministerin ist "fassungslos"
Nicht nur Kulturstaatsministerin Monika Grütters reagierte auf das mögliche Aus empört. "Die Empfehlung der Monopolkommission macht mich fassungslos", sagte Grütters laut Mitteilung. Sie unterhöhle die jahrelangen Bemühungen der Bundesregierung, den unabhängigen Buchhandel und die Verlage als Garanten der literarischen Vielfalt zu schützen. Sie werde sich weiterhin mit aller Kraft für den Erhalt der Buchpreisbindung einsetzen, sagte die CDU-Politikerin.
Auch der Börsenverein des deutschen Buchhandels reagierte mit einer Stellungnahme und verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem Union und SPD der Preisbindung eine unverzichtbare Rolle für die Vielfalt des deutschen Buchmarktes zugesprochen hätten.
"Schutz des Kulturguts Buch in Gefahr"
Die Buchpreisbindung schütze das "Kulturgut Buch, ohne den Wettbewerb unangemessen zu beschränken, weder für inländische noch für ausländische Händler", sagte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis. "Das Gutachten der Monopolkommission beruht auf einer sehr dürftigen Datenlage. Es wertet wissenschaftliche Studien aus, die zum Großteil veraltet sind, und verzichtet gänzlich auf eigene Erhebungen aktueller Marktdaten."
Nach Ansicht der Monopolkommission verlangsamt die Buchpreisbindung zwar den Strukturwandel im stationären Buchhandel, sie könne ihn aber nicht unterbinden. Die Buchhandlungen verlören kontinuierlich an Marktanteilen zugunsten des Online-Handels. Deshalb sei fraglich, ob die herkömmliche Infrastruktur für den Buchvertrieb noch die ihr zugesprochene Rolle spiele. Zudem sei wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof im Hinblick auf E-Books die Buchpreisbindung für unvereinbar mit der europäischen Warenverkehrsordnung erklären werde.
Wettbewerbsfähigeit steigern
Die Verleger sind nach dem "Gesetz über die Preisbindung für Bücher" dazu verpflichtet, Preise festzulegen. Händler sind dazu verpflichtet, nicht von diesen Preisen abzuweichen. Neue, in Deutschland verlegte Bücher kosten deshalb in kleinen Buchhandlungen genau so viel wie bei großen Internethändlern. Die Kommission hat ihr Sondergutachten aus eigenem Ermessen erstellt.
so/nf (dpa, kna, Börsenverein des deutschen Buchhandels)