Polens Richter nicht immer Fall für EuGH
26. März 2020Im Streit um die Justizreform in Polen haben polnische Richter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Rückschlag erlitten. Die Frage, ob die neue polnische Disziplinarordnung für Richter mit dem Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz vereinbar ist, sei derzeit kein Fall für das höchste EU-Gericht, urteilten die Luxemburger Richter.
Gefahr des vorauseilenden Gehorsams?
Hintergrund des Verfahren sind die 2017 von der nationalkonservativen Pis-Regierung eingeführten Regelungen für Disziplinarverfahren gegen Richter. In zwei Verfahren in Polen äußerten Bezirksgerichte die Sorge, dass ihr Urteil zu einem solchen Verfahren gegen den jeweiligen Richter führen könnte. Sie verwiesen darauf, dass der Justizminister sich über die Reform Einfluss auf die Einleitung und Durchführung der Verfahren verschafft habe. So könne die Disziplinargerichtsbarkeit zu einem Werkzeug werden, um missliebige Personen zu entfernen. Zudem könnten sich Richter zu vorauseilendem Gehorsam gedrängt fühlen.
Gerichte in Warschau und Lodz
Der Gerichtshof in Luxemburg stellte nun fest, dass die Ersuchen der Gerichte in Warschau und Lodz ungültig sind. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen dem EU-Recht, auf das sie sich bezögen, und den Ausgangsverfahren. Deshalb sei die Auslegung des europäischen Rechts für die jeweiligen Urteile in den konkreten Fällen nicht erforderlich. Eines der Ausgangsverfahren wurde gegen drei Straftäter geführt, bei dem anderen ging es um eine Zahlung öffentlicher Zulagen.
Zugleich stärkte der EuGH den polnischen Kollegen aber auch den Rücken. Er wies nämlich darauf hin, dass es "nicht zugelassen werden kann", wenn nationale Richter wegen eines Vorabentscheidungsgesuchs beim EuGH in ihrer Heimat Disziplinarverfahren zu erwarten hätten.
sti/fab (dpa, epd)