Parlament Abchasiens legt Bedingungen für die Präsidentschaftskandidatur fest
2. Juni 2004Suchumi, 31.5.2004, APSNYPRESS, russ.
Die Abgeordneten des [abchasischen] Parlaments haben der Debatte über die Wohnsitzvoraussetzungen für die Präsidentschaftskandidaten ein Ende gesetzt. Am Freitag, dem 28. Mai, verabschiedete die Nationalversammlung in letzter Lesung die Verfassungsbestimmung "Über die Präsidentschaftswahlen in der Republik Abchasien". Danach kann nur "ein Bürger Abchasiens abchasischer Nationalität im Alter zwischen 35 und 65 Jahren, der die Staatssprache fließend beherrscht, das Wahlrecht hat und mindestens die letzten fünf Jahre vor den Wahlen seinen ständigen Wohnsitz in Abchasien hatte", zum Präsidenten gewählt werden.
Über die Wohnsitzvoraussetzungen hatte es eine hitzige Debatte gegeben. Mit Beteiligung von Vertretern von Parteien und politischen Bewegungen hatte es Rundtisch-Gespräche gegeben. Das Parlament war sich in dieser Frage nicht einig, letztlich sprachen sich die Abgeordneten für eine Wohnsitzvoraussetzung von fünf Jahren aus, wie sie von den meisten gefordert worden war. (TS)