Pariser Richter stoppen Endlager in Bure
6. August 2015Die höchsten Richter des Landes kippten den in Deutschland kritisierten Passus im Gesetz, wonach das geplante Endlager für den Atommüll im grenznahen Bure errichtet werden soll. Die Richter störten sich allerdings nicht an dem Inhalt, sondern am Verfahren: Das Wirtschaftsförderungsgesetz, das den umstrittenen Artikel enthielt, sei nicht verfassungsgemäß verabschiedet worden. Deutsche Umweltpolitiker sahen in den Regeln jedoch auch eine unerwünschte Vorfestlegung auf den Standort in Lothringen nur gut 120 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt.
Frankreichs Wirtschaftsminister Emmanuel Macron kündigte daraufhin ein eigenes Gesetz an, um die Vorgaben für die Pilotphase des Endlagers festzulegen. Dieser Entwurf soll im ersten Halbjahr 2016 vorgelegt werden.
Die Regierung hatte den umstrittenen Passus erst im letzten Moment in ein im Juli beschlossenes Gesetz zur Wirtschaftsförderung eingefügt. Mithilfe einer speziellen Verfassungsregel wollte sie eine Abstimmung des umstrittenen Vorhabens in der Nationalversammlung vermeiden.
Vor allem in den grenznahen deutschen Regionen hatte die Entscheidung Sorgen ausgelöst. Der saarländische Landtag sprach sich einstimmig gegen das Endlager aus. Eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Energieministeriums erklärte, die Gerichtsentscheidung bestätige die kritische Einschätzung der Landesregierung. "Gesetze mit solcher Tragweite müssen in jedem Fall in einem breiten gesellschaftlichen Beteiligungsverfahren und parlamentarischen Prozess diskutiert und entschieden werden."
Wissenschaftler erforschen in Bure schon seit Jahren die Voraussetzungen für atomare Endlager; Alternativen sind zurzeit nicht in der Diskussion.
elst/rb (afp, dpa)