Abkommen gegen Steuerflucht
29. Oktober 2014Finanzminister Wolfgang Schäuble (Artikelbild rechts) erschien zum Foto nach der Unterzeichnung des Abkommens in Berlin mit einem zufriedenen Gesichtsausdruck. Er und seine Kollegen aus insgesamt 51 Ländern versperren Steuerhinterziehern nahezu alle Schleichwege, auf denen bislang Geld vor dem Fiskus in Sicherheit gebracht werden konnte.
Zu den Unterzeichnern gehören wichtige Finanzzentren wie die Schweiz, Liechtenstein und Singapur sowie diverse Karibik- und Kanalinseln, die traditionell als Heimat von sogenannten Briefkastenfirmen dienten. Aber auch alle EU-Staaten sind dabei. Sie hatten untereinander bereits ein entsprechendes System vereinbart. 100 weitere Länder haben das Papier zwar nicht unterzeichnet, befürworten aber die darin aufgeführten Maßnahmen.
Komplette Transparenz
In dem Abkommen verpflichten sich die Staaten, sich von Herbst 2017 an gegenseitig über Auslandskonten von Privatpersonen zu informieren. Durch den automatischen Informationsaustausch soll es für Steuerbehörden einfacher werden, Geldströme ins Ausland zu kontrollieren und so Steuerflucht weiter einzudämmen.
Banken und andere Finanzinstitute müssen künftig Informationen über Zinsen Dividenden, Guthaben auf Konten oder Erlöse aus dem Verkauf von Finanzvermögen einer Behörde im eigenen Land melden. Dies geschieht, wenn der Begünstigte im Ausland lebt. Damit wird das Bankgeheimnis praktisch endgültig abgeschafft.
Daneben regelt das auf neuen Standards der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) basierende Abkommen auch die Rechte und Pflichten bei speziellen und spontanen Anfragen von Behörden aus einem anderen Staat. Den Angaben des Bundesfinanzministeriums nach wird nun explizit ausgeschlossen, dass Staaten die Beantwortung solcher Anfragen weiterhin mit der Begründung verweigern können, die entsprechenden Informationen befänden sich beispielsweise im Besitz eines Kreditinstituts.
"Entdeckungsrisiko für Steuersünder sehr hoch"
Wie Bundesfinanzminister Schäuble sagte, werde das "Entdeckungsrisiko für Steuersünder sehr hoch" sein. Gleichwohl werde sich das Problem jedoch nicht komplett abschaffen lassen. Es werde immer wieder Menschen geben, so Schäuble, "die neue Ideen entwickeln, bei der Steuer zu betrügen."
Die neue Regelung gilt für neue Konten, die ab Januar 2016 eröffnet werden. Von September 2017 an können Länder dann die erhobenen Daten dann untereinander austauschen.
mak/qu (rtr, dpa, afp)