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OVG gegen Abschiebung nach Griechenland

26. Januar 2021

Das BAMF und untere Instanzen wollten zwei Flüchtlinge nach Griechenland zurückschicken. Doch die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster betrachtet die Lebensverhältnisse dort für die Männer als menschenunwürdig.

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Abschiebung eines Flüchtlings am Flughafen Leipzig-Halle
Abschiebung eines Flüchtlings am Flughafen Leipzig-Halle (Symbolbild)Bild: Michael Kappeler/dpa/picture alliance

Deutsche Behörden dürfen Flüchtlinge derzeit nicht zurück nach Griechenland schicken. Den Menschen drohe dort "die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung", heißt es in zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster. Sie würden "in eine Situation extremer materieller Not" geraten, weil sie wahrscheinlich weder eine Unterkunft noch eine Arbeit fänden. Damit korrigierte das OVG die Entscheidungen der Vorinstanzen.

Ein Eritreer und ein Palästinenser aus Syrien

Konkret ging es den Angaben zufolge um die Fälle eines Eritreers und eines aus Syrien stammenden Palästinensers, die bereits in Griechenland einen Schutzstatus zugesprochen bekommen haben. Daher lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Asylträge der beiden Männer in Deutschland als unzulässig ab und drohte mit einer Abschiebung zurück nach Griechenland. Klagen der Flüchtlinge dagegen wiesen die Verwaltungsgerichte Arnsberg und Düsseldorf ab. Es lägen keine genügenden Anhaltspunkte vor, dass die Flüchtlinge in Griechenland in eine menschenunwürdige Situation geraten könnten, hieß es.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wollte die beiden Flüchtlinge abschieben lassen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wollte die beiden Männer abschieben lassen Bild: blickwinkel/McPHOTO/picture alliance

Das sieht das Oberverwaltungsgericht anders. In Griechenland bestehe für die Flüchtlinge die Gefahr, dass sie dort die "elementarsten Bedürfnisse ('Bett, Brot, Seife') für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können". heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Gerichts. In dem Land hätten die Männer weder Aussicht auf Arbeit noch auf eine Wohnung. In einer Aufnahmeeinrichtung könnten sie nicht unterkommen, Obdachlosenheime gebe es nicht in ausreichendem Maße, heißt es weiter Viele Schutzberechtigte in Griechenland seien daher obdachlos.

Arbeitslosigkeit und Corona-Krise

Um Sozialleistungen des dortigen Staates zu erhalten, müssten sie erst zwei Jahre Steuererklärungen nachweisen. Die Arbeitslosenquote in Griechenland liege aber derzeit bei knapp 20 Prozent - die Corona-Krise verschärfe die Lage.

Mit den Urteilen vom 21. Januar gab das Oberverwaltungsgericht Berufungen der beiden Flüchtlinge gegen die Entscheidungen der Richter in Arnsberg und Düsseldorf Recht. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

sti/uh (afp, dpa, kna)