Gericht in Russland verbietet Zeugen Jehovas
21. April 2017"Die religiöse Organisation Zeugen Jehovas zeigt Merkmale extremistischer Tätigkeit", sagte eine Vertreterin des russischen Justizministeriums vor Gericht, wie die Agentur Interfax meldete. "Sie stellen eine Gefahr für die Rechte der Bürger, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit dar." Als extremistisch stufte die Behörde vor allem die Zeitschrift "Der Wachtturm" ein, die trotz Verbots weiter verteilt werde.
Die Glaubensgemeinschaft müsse nun ihre Zentrale in St. Petersburg und 395 örtliche Organisationen in Russland auflösen, befanden die Richter in Moskau. Damit wird das gesamte Eigentum an den Staat übertragen. Die russischen Behörden hatten bereits mehrere Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas verboten.
Berufung angekündigt
Die Religionsgemeinschaft reagierte "schockiert" auf die Entscheidung. Sie kündigte an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. "Wir tun alles, was möglich ist", sagte ihr Vertreter Sergej Tscherepanow und wies die Vorwürfe zurück. "Ich hätte nicht gedacht, dass das im modernen Russland möglich sein könnte, wo die Verfassung das Recht auf freie Religionsausübung garantiert", sagte ein Vertreter der Verwaltung der Zeugen Jehovas, Jaroslaw Siwulski, vor Journalisten. Um gegen das drohende Verbot zu protestieren, hatte die Organisation ihre Anhänger weltweit dazu aufgerufen, Briefe an den Kreml zu schreiben. Wegen des Vorgehens der Behörden gegen die Religionsgemeinschaft wurde Russland bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Dabei wurde unter anderem auf Verstöße gegen Grundrechte wie Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwiesen.
Weltweit haben sie etwa acht Millionen Anhänger. Die Gemeinschaft soll in Russland nach Presseberichten etwa 170.000 Anhänger haben. Die Zeugen Jehovas lehnen den Wehrdienst und Bluttransfusionen ab und sind vor allem dafür bekannt, für ihren Glauben an Haustüren zu werben. Kritiker schätzen die Zeugen Jehovas als autoritäre Gruppe ein, die Gehorsam erwarte und ihre Mitglieder sozial isoliere. In Deutschland sind sie aber wie die großen Kirchen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt.
pab/cw (afp, dpa, rtr)