NPD erzielt juristischen Teilerfolg
12. Dezember 2012Die NPD ist mit einem blauen Auge davon gekommen: Statt der vom Bundestag verlangten 2,5 Millionen Euro muss die rechtsextreme Partei nur rund die Hälfte als Strafe für ihren fehlerhaften Rechenschaftsbericht 2007 zahlen. Dieses Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig letztinstanzlich gesprochen.
Damit gaben die Richter der klageführenden NPD teilweise recht. Zwar weise der Rechenschaftsbericht die vom Präsidenten des Deutschen Bundestages beanstandeten Unrichtigkeiten auf. Allerdings bestünden diese nicht in der im angefochtenen Bescheid festgestellten Höhe, heißt es in der Urteilsbegründung.
Im Kern ging es bei dem durch drei Instanzen geführten Verfahren um Angaben zu staatlichen Geldern, die der NPD wie allen anderen Parteien gesetzlich zustehen. Solche Mittel fließen vor allem, wenn bei Landtagswahlen ein Stimmenanteil von mindestens einem Prozent erreicht wird. Bei Bundestags- und Europawahlen reichen schon 0,5 Prozent. Insbesondere durch ihre Wahlerfolge in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern hat die NPD in der jüngeren Vergangenheit Millionen kassiert.
Finanzielle Probleme haben Tradition
Im beanstandeten Rechenschaftsbericht 2007 waren die NPD-Angaben über Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung geringer ausgewiesen, als sie in Wirklichkeit waren. Ein solcher Fehler führt zwangsläufig zu Sanktionen, unabhängig davon, ob er absichtlich oder versehentlich passiert ist. Gemäß Parteiengesetz wird eine Strafe in doppelter Höhe der falschen Angabe fällig. Das Bundesverwaltungsgericht kam unter dem Strich zu einer wesentlich geringeren Summe als die Bundestagsverwaltung.
Trotz dieses Teilerfolgs trifft das Urteil die rechtsextreme Partei an einer ihrer empfindlichsten Stellen. Denn die staatlichen Mittel machten in den zurückliegenden Jahren zum Teil fast die Hälfte der Gesamteinnahmen aus. Und finanzielle Probleme haben bei der NPD fast schon Tradition. Im Rechenschaftsbericht 2010 wurde ein Minus von rund 410.000 Euro festgestellt, ein Jahr zuvor waren es sogar fast zwei Millionen.
Dass die rechtsextreme Partei überhaupt Steuergelder bekommt, ärgert viele Politiker, die ein NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht befürworten. Wegen des Gebots der Gleichbehandlung ist daran aber vorerst nichts zu ändern. Endgültig zugedreht werden könnte der Geldhahn nach Lage der Dinge also nur durch ein NPD-Verbot. Der Bundesrat wird voraussichtlich am Freitag einen entsprechenden Antrag beschließen. Bundesregierung und Parlament wollen sich im kommenden Jahr entscheiden.