Niedersachsen will NPD Gelder streichen
21. Januar 2017Die niedersächsische Landesregierung will am kommenden Dienstag eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, mit der die rechtsextreme NPD von der bundesweiten staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung." "Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Darüber hat das Karlsruher Urteil rechtliche Klarheit geschaffen", sagte Landesinnenminister Boris Pistorius (SPD) der Zeitung. "Wir greifen jetzt den Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auf und sorgen mit unserer schnellen Initiative dafür, dass die Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien so weit wie möglich eingeschränkt wird."
Eine wehrhafte Demokratie müsse es nicht hinnehmen, "dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden", heißt es der Zeitung zufolge in der Gesetzesvorlage. Konkret wird der Bundestag aufgefordert, den Grundgesetz-Artikel 21 so zu ergänzen, dass Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung im Grundsatz ausgeschlossen werden können, wenn sie sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung wenden. Eine Erweiterung von Paragraf 18 des Parteiengesetzes soll sicherstellen, dass dies auch geschieht. Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes soll die steuerliche Absetzbarkeit privater Zuwendungen an entsprechende Parteien beenden.
Parteien bekommen staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent der Stimmen erhalten haben. Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen ist es ein Euro, für jedes weitere Votum werden 83 Cent fällig.
Unterdessen denkt Brandenburg über eine schärfere Überwachung der NPD nach. Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) kündigte an, er wolle bei der nächsten Innenministerkonferenz über die erneute Einsetzung von V-Leuten sprechen. In Brandenburg werde jetzt geprüft, ob die NPD mit Hilfe von Informanten überwacht werden könne. Ziel müsse ein bundesweit möglichst einheitliches Vorgehen sein, sagte Schröter am Rande einer Ausschusssitzung im Landtag auf Anfrage. In Brandenburg zählte die NPD zuletzt rund 290 Mitglieder.
Für das Verbotsverfahren waren bundesweit V-Leute aus NPD-Führungsgremien abgezogen worden, um das Gerichtsverfahren nicht zu gefährden. In einem ersten Anlauf war ein Verbotsverfahren gescheitert, weil V-Leute in der Spitze der Partei saßen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag den Verbotsantrag der Länder abgelehnt. Die NPD sei extremistisch, für ein Verbot aber zu schwach, hieß es zur Begründung.
stu/ml (dpa, epd, noz.de)