"El Chapo" schuldig gesprochen
12. Februar 2019Nach sechstägigen Beratungen sahen die Geschworenen die Schuld des 61-Jährigen in allen zehn Anklagepunkten als erwiesen an. Das Strafmaß muss der zuständige Richter Brian Cogan noch offiziell verkünden. Cogan teilte in New York aber bereits mit, dass Guzman mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen müsse. Die nach US-Bundesgesetz zulässige Todesstrafe war in dem Verfahren nach einer Einigung zwischen den USA und Mexiko ausgeschlossen worden, nachdem Mexiko den Drogenboss an die USA ausgeliefert hatte.
Vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen
Für den schwersten Anklagepunkt, die Beteiligung an einer Verbrecherorganisation, schreibt das Strafgesetzbuch der USA lebenslange Haft vor. Guzman kann keinen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen und dürfte damit bis zu seinem Tod im Gefängnis bleiben. Die weiteren der insgesamt zehn Anklagepunkte drehten sich um die Herstellung und internationale Verbreitung von Kokain, Heroin, und Marihuana sowie den Gebrauch von Schusswaffen und Geldwäsche. Laut Anklage hatte das Sinaloa-Kartell unter seiner Führung zwischen 1989 und 2014 fast 155 Tonnen Kokain und große Mengen andere Drogen in die USA geschmuggelt.
Erdrückende Beweislast
Rund 35 Stunden über sechs Tage hatten die zwölfköpfige Jury aus acht Frauen und vier Männern über Guzmans Schuld oder Unschuld diskutiert. Auch eine Verurteilung in nur einem oder einigen der Anklagepunkte hätte für Guzman ebenfalls eine jahrelange oder lebenslange Haftstrafe bedeutet. Ein Freispruch schien angesichts der teils erdrückenden Beweislast von Anbeginn an sehr unwahrscheinlich.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess, der über zweieinhalb Monate dauerte, massenhaft Beweismaterial vorgelegt und mehr als 50 Zeugen aufgerufen. Guzmans Anwälte riefen dagegen nur einen einzigen Zeugen auf und beendeten ihre Verteidigung des Falls innerhalb von 30 Minuten. Ihre Strategie bestand im Wesentlichen darin, die Zeugen der US-Regierung als Lügner darzustellen, die durch ihre Aussagen gegen Guzman lediglich eigene Haftstrafen verringern wollten.
Zwei Mal ausgebrochen
Der Angeklagte selbst hatte darauf verzichtet auszusagen. Er sitzt in einem Hochsicherheitsgefängnis im New Yorker Stadtteil Manhattan. Offen ist, ob er seine Strafe dort absitzen soll oder in eine andere Haftanstalt verlegt wird.
In Mexiko gelang es Guzman, wegen seiner Statur von etwas mehr als 1,60 Metern "El Chapo" (Der Kurze) genannt, bereits zwei Mal, aus dem Gefängnis auszubrechen: 2001 entkam er in einem Wäschekorb und 2015 durch einen Tunnel, den Komplizen bis unter seine Zelle gegraben hatten. Er war erneut in Mexiko verhaftet und Anfang 2017 an die USA ausgeliefert worden.
uh/qu (dpa, afp)